Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Frau Daumann beantragt mit Schreiben vom 26.06.2009 eine Anschubfinanzierung zur Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule, um finanzschwache Familien (Hartz IV oder Geringverdiener) von dem Betrag in Höhe von 2,80 Euro pro Mittagessen zu entlasten.

 

Die Schule überlegt, um Nachteile für die einzelnen Kinder zu vermeiden, jeweils einen individuellen Vertrag mit den Eltern abzuschließen, in dem die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.

 

Bleibt zu erwähnen, dass das Land Niedersachsen auf Antrag durch die Schule einen Zuschuss auf die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler zahlt, deren Erziehungsberechtigten entsprechende Transferleistungen ( SGB II, SGB XII und Asylbewerbergesetz) erhalten, jedoch bezuschusst das Land nur, wenn sich der kommunale Schulträger oder eine andere Initiative vor Ort tatsächlich beteiligt.

 

Zur weiteren Information: Bei Einführung der Ganztagsschule in der Bernhard-Varenius-Schule hat die Stadt Hitzacker (Elbe) im 1. Jahr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.200 Euro gewährt.

Nach kurzem Vortrag durch Frau Scharf zum allgemeinen Ablauf des Ganztagsbetriebes und der Ausgestaltung des Kursangebotes am Nachmittag

empfiehlt der Ausschuss einstimmig folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Grundschule Hitzacker auf eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Hitzacker (Elbe) zur Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule in Höhe von 2.000 Euro zur Entlastung finanzschwacher Eltern wird entsprochen.