Vor der Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes
(RM) Auer, stellt RM Brüggemann die Frage nach möglichen Konsequenzen im
Hinblick auf ungültige Empfehlungen und Beschlüsse, die aus der Mitwirkung an
Empfehlungen der Fachausschüsse resultieren können, an denen RM Auer vor der
jetzt erfolgenden Verpflichtung mitgewirkt hat.
Stellv. Stadtdirektorin Steckelberg erläutert hierzu, dass sich die Pflichten
von RM aus der NGO ergeben. Diese obliegen ihnen mit Erklärung der Annahme des
Mandates. Die jetzt durch den Bürgermeister per Handschlag erfolgende
Verpflichtung hat lediglich deklaratorische Bedeutung und soll nochmal an die
übernommenen Verpflichtungen erinnern.
Die Mitglieder des Rates erheben sich von den Plätzen,
Bgm Selber verliest die Pflichten des RM Auer und verpflichtet RM Auer per
Handschlag. RM Auer erhält eine Kopie der NGO.