Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Unter Berücksichtigung des Sachverhaltes der Vorlage 31/169/2009 erläutert SgBgm Meyer den Stand der Dinge:

 

Aufgrund widersprüchlicher Kostenanschläge für den Bau des Gerätehauses hat am 30.6.2009 ein Gespräch mit dem Förderverein der Feuerwehr Penkefitz stattgefunden. Der nun vorliegende überarbeitete Kostenanschlag schließt mit rd. 180.000 € ab. Zur Verfügung stehen, nach Abzug der Kosten für die Planung, Baugenehmigung, etc., derzeit rd. 110.000 €. Der Förderverein sieht sich angesichts dieser Summe außerstande, den fehlenden Betrag durch Eigenleistungen abzudecken.

 

Um die Maßnahme nicht zu gefährden und um in der Sache weiterzukommen, wurde angeboten, das Grundstück dem Verein zu übergeben (schenken). Der Verein wird Bauherr. Die Samtgemeinde zahlt einen Investitionszuschuss. Der Verein stellt das Gerätehaus nach Fertigstellung der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur Verfügung.

 

 

Der Förderverein ist bereit, das Grundstück zu übernehmen und das Gerätehaus zu bauen.
Dazu wurden folgende Eckdaten vereinbart:

·         Der Förderverein übernimmt das Grundstück.

·         Der Förderverein baut das Gerätehaus nach den Vorgaben der Samtgemeinde unter Berücksichtigung der entsprechenden baurechtlichen Vorschriften.

·         Die Samtgemeinde zahlt dem Verein einen Investitionszuschuss in Höhe von 115.000 €. Der Zuschuss dient nur zur Deckung der reinen Baukosten. Die Kosten für die Planung, den Bauantrag, die Hausanschlüsse, etc., zahlt die Samtgemeinde.

·         Der Förderverein stellt das Gerätehaus der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes unentgeltlich zur Verfügung. Die Samtgemeinde übernimmt die Betriebs- und Unterhaltungskosten.

·         Der Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, dabei werden folgende Aspekte (nicht abschließend aufgezählt) berücksichtigt: Auflösung der Feuerwehr bzw. Fortfall der Brandschutzaufgabe, Auflösung des Fördervereins, Bau des Gerätehauses wird nicht beendet.

 

In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, mit dem Förderverein weitere Einzelheiten zu den abzuschließenden Verträgen (Übergabevertrag, Nutzungsvertrag) zu besprechen. In der Sitzung werden die Eckpunkte, da wo es notwendig ist, konkretisiert.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Laase hat signalisiert, dass sie sich der vorbeschriebenen Verfahrensweise anschließen will. Ein Förderverein muss noch gegründet werden.

 

Um die Maßnahme finanziell abzusichern, bittet die Verwaltung (vorsorglich) um Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 20.000 € (10.000 je beteiligter Feuerwehr).

 

Rf Klappstein erfragt was mit dem Gebäude passiert wenn sich der Förderverein der FF Penkefitz auflöst bzw. die Brandschutzaufgabe in Penkefitz entfällt.

 

Im Falle einer Auflösung bzw. eines entfallen der Brandschutzaufgabe könnte der Förderverein in einen Dorfverein umgeschrieben werden, sodass das Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden kann.

Das Gebäude kann aber durch den Förderverein in keinem Fall ohne Zustimmung der Samtgemeinde veräußert werden.

Die Nutzung wird vertraglich geregelt und grundbuchlich gesichert, erwidert FDL Runge.

 

Rf Stute wirft die Frage auf, woher die höheren Baukosten in dem neuen Kostenanschlag kommen.

 

Die nachträglichen Forderungen des Landkreises, eine höhere Wärmedämmung und den Einbau der Heizungsanlage mit einzuplanen, erhöhen die Baukosten, antwortet SgBgm Meyer.

 

Ergänzend erwidert SB Schulz, dass in dem ersten Kostenanschlag die Errechnung der Eigenleistung der FF Penkefitz unrealistisch war.

In dem aktuellen Kostenanschlag wurden zusätzlich aktuelle Preise eingeholt, welche in dem ersten Anschlag nur geschätzt worden waren.

 

Rh Flindt erkundigt sich nach den Abschreibungskosten.

 

Der Investitionszuschuss in Höhe von 115.000,00 € und die Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € werden 90 Jahre lang nach den gesetzlichen Vorgaben abgeschrieben, informiert FBL Kern.

 

Nach intensiver und umfassender Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Ø  Die Samtgemeinde übergibt das Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz. an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Samtgemeinde.

Ø  Der Förderverein baut auf dem Grundstück nach den Vorgaben der Samtgemeinde in Verbindung mit den baurechtlichen Bestimmungen ein Feuerwehrgerätehaus.

Ø  Der Förderverein erhält von der Samtgemeinde einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 115.000 €.

Ø  Der Förderverein stellt das Gerätehaus nach Fertigstellung unentgeltlich der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur Verfügung. Die Samtgemeinde zahlt die entstehenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.

Ø  Der Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, auf den Sachverhalt wird hingewiesen.

Ø  Eine überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000 € (jeweils 10.000 € für Penkefitz und Lasse) wird genehmigt.

Ø  Die hier beschlossenen Eckdaten sind auf die Feuerwehr Laase analog anzuwenden, wenn ein Förderverein für die Feuerwehr Laase gegründet wird und dieser den Eckdaten so zustimmt.

Ø  Der Beschluss Nr. 4 zur Vorlage 31/169/2009 wird aufgehoben.