Sitzung: 09.07.2009 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/391/2009
Unter
Berücksichtigung des Sachverhaltes der Vorlage 31/169/2009 erläutert SgBgm
Meyer den Stand der Dinge:
Aufgrund
widersprüchlicher Kostenanschläge für den Bau des Gerätehauses hat am 30.6.2009
ein Gespräch mit dem Förderverein der Feuerwehr Penkefitz stattgefunden. Der
nun vorliegende überarbeitete Kostenanschlag schließt mit rd. 180.000 € ab. Zur
Verfügung stehen, nach Abzug der Kosten für die Planung, Baugenehmigung, etc.,
derzeit rd. 110.000 €. Der Förderverein sieht sich angesichts dieser Summe außerstande,
den fehlenden Betrag durch Eigenleistungen abzudecken.
Um die Maßnahme
nicht zu gefährden und um in der Sache weiterzukommen, wurde angeboten, das
Grundstück dem Verein zu übergeben (schenken). Der Verein wird Bauherr. Die
Samtgemeinde zahlt einen Investitionszuschuss. Der Verein stellt das Gerätehaus
nach Fertigstellung der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur
Verfügung.
Der Förderverein
ist bereit, das Grundstück zu übernehmen und das Gerätehaus zu bauen.
Dazu wurden folgende Eckdaten vereinbart:
·
Der
Förderverein übernimmt das Grundstück.
·
Der
Förderverein baut das Gerätehaus nach den Vorgaben der Samtgemeinde unter
Berücksichtigung der entsprechenden baurechtlichen Vorschriften.
·
Die
Samtgemeinde zahlt dem Verein einen Investitionszuschuss in Höhe von 115.000 €.
Der Zuschuss dient nur zur Deckung der reinen Baukosten. Die Kosten für die
Planung, den Bauantrag, die Hausanschlüsse, etc., zahlt die Samtgemeinde.
·
Der
Förderverein stellt das Gerätehaus der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes
unentgeltlich zur Verfügung. Die Samtgemeinde übernimmt die Betriebs- und
Unterhaltungskosten.
·
Der
Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, dabei
werden folgende Aspekte (nicht abschließend aufgezählt) berücksichtigt:
Auflösung der Feuerwehr bzw. Fortfall der Brandschutzaufgabe, Auflösung des
Fördervereins, Bau des Gerätehauses wird nicht beendet.
In der Kürze der
Zeit war es nicht möglich, mit dem Förderverein weitere Einzelheiten zu den
abzuschließenden Verträgen (Übergabevertrag, Nutzungsvertrag) zu besprechen. In
der Sitzung werden die Eckpunkte, da wo es notwendig ist, konkretisiert.
Die Freiwillige
Feuerwehr Laase hat signalisiert, dass sie sich der vorbeschriebenen
Verfahrensweise anschließen will. Ein Förderverein muss noch gegründet werden.
Um die Maßnahme
finanziell abzusichern, bittet die Verwaltung (vorsorglich) um Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 20.000 € (10.000 je
beteiligter Feuerwehr).
Rf Klappstein
erfragt was mit dem Gebäude passiert wenn sich der Förderverein der FF
Penkefitz auflöst bzw. die Brandschutzaufgabe in Penkefitz entfällt.
Im Falle einer
Auflösung bzw. eines entfallen der Brandschutzaufgabe könnte der Förderverein
in einen Dorfverein umgeschrieben werden, sodass das Gebäude als
Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden kann.
Das Gebäude kann
aber durch den Förderverein in keinem Fall ohne Zustimmung der Samtgemeinde
veräußert werden.
Die Nutzung wird
vertraglich geregelt und grundbuchlich gesichert, erwidert FDL Runge.
Rf Stute wirft die Frage auf, woher die höheren Baukosten in
dem neuen Kostenanschlag kommen.
Die nachträglichen
Forderungen des Landkreises, eine höhere Wärmedämmung und den Einbau der
Heizungsanlage mit einzuplanen, erhöhen die Baukosten, antwortet SgBgm Meyer.
Ergänzend erwidert
SB Schulz, dass in dem ersten Kostenanschlag die Errechnung der Eigenleistung
der FF Penkefitz unrealistisch war.
In dem aktuellen
Kostenanschlag wurden zusätzlich aktuelle Preise eingeholt, welche in dem
ersten Anschlag nur geschätzt worden waren.
Rh Flindt erkundigt
sich nach den Abschreibungskosten.
Der Investitionszuschuss
in Höhe von 115.000,00 € und die Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € werden
90 Jahre lang nach den gesetzlichen Vorgaben abgeschrieben, informiert FBL
Kern.
Nach intensiver und umfassender Diskussion empfiehlt der
Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Ø
Die
Samtgemeinde übergibt das Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz. an den
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Samtgemeinde.
Ø
Der
Förderverein baut auf dem Grundstück nach den Vorgaben der Samtgemeinde in
Verbindung mit den baurechtlichen Bestimmungen ein Feuerwehrgerätehaus.
Ø
Der
Förderverein erhält von der Samtgemeinde einen einmaligen Investitionszuschuss
in Höhe von 115.000 €.
Ø
Der
Förderverein stellt das Gerätehaus nach Fertigstellung unentgeltlich der
Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur Verfügung. Die Samtgemeinde zahlt
die entstehenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Ø
Der
Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, auf
den Sachverhalt wird hingewiesen.
Ø
Eine
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000 € (jeweils 10.000 € für Penkefitz
und Lasse) wird genehmigt.
Ø
Die
hier beschlossenen Eckdaten sind auf die Feuerwehr Laase analog anzuwenden,
wenn ein Förderverein für die Feuerwehr Laase gegründet wird und dieser den
Eckdaten so zustimmt.
Ø Der Beschluss Nr. 4 zur Vorlage 31/169/2009 wird aufgehoben.