Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Kinderspielkreis Zernien soll zur Verbesserung des Angebotes im Bereich der Kindertagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2010/2011 in einen Kindergarten umgewandelt werden.

 

Da bis zum Jahr 2013 eine verlässliche Betreuung auch für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden muss, wurde und wird in den kommenden Jahren das Betreuungsangebot außer in den Zentren Dannenberg, Lüchow und Hitzacker auch an Orten im ländlichen Raum ausgebaut werden.

 

Die künftige Kindertagesstätte fällt als Einrichtung unter die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde, was zur Folge hat, dass das Defizit der Kindergartens durch den Landkreis erstattet wird, der sich einen bestimmten Anteil von der Samtgemeinde wieder holt. Gem. § 2 (1) Jugendhilfevereinbarung zahlt die SG dem LK eine Jahrespauschale pro betriebener Gruppe von zZ rd. 14.100 € (2010 -14.350 € wg. Preisindexklausel) sowie eine Kostenbeteiligung in Höhe von 25% für Schuldendienst und Mieten.

Bislang zahlt die SG lt. Spielkreisvereinbarung pro genehmigtem Platz jährlich 200 € bei 40 Plätzen im Spielkreis Zernien 8.000 €.

Die Umwandlung hätte außerdem zur Folge, dass die kreisweit einheitliche Sozialstaffel bei der Elternbeitragserhebung Anwendung findet.

 

Der heutige Beschluss versteht sich als Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde Zernien mit ihren Bestrebungen der Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte weitere Schritte einleiten kann.

 

Der Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung empfiehlt einstimmig folgenden


Beschlussvorschlag:

Die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue über die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs. 5 KJHG findet ab Umwandlung in eine Kindertagesstätte Anwendung.