Sitzung: 09.06.2009 Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 11/323/2009
Sachverhalt:
Der
Kinderspielkreis Zernien soll zur Verbesserung des Angebotes im Bereich der
Kindertagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2010/2011 in einen Kindergarten
umgewandelt werden.
Da bis zum Jahr
2013 eine verlässliche Betreuung auch für Kinder unter 3 Jahren angeboten
werden muss, wurde und wird in den kommenden Jahren das Betreuungsangebot außer
in den Zentren Dannenberg, Lüchow und Hitzacker auch an Orten im ländlichen
Raum ausgebaut werden.
Die künftige
Kindertagesstätte fällt als Einrichtung unter die Jugendhilfevereinbarung
zwischen Landkreis und Samtgemeinde, was zur Folge hat, dass das Defizit der
Kindergartens durch den Landkreis erstattet wird, der sich einen bestimmten
Anteil von der Samtgemeinde wieder holt. Gem. § 2 (1) Jugendhilfevereinbarung
zahlt die SG dem LK eine Jahrespauschale pro betriebener Gruppe von zZ rd.
14.100 € (2010 -14.350 € wg. Preisindexklausel) sowie eine Kostenbeteiligung in
Höhe von 25% für Schuldendienst und Mieten.
Bislang zahlt die
SG lt. Spielkreisvereinbarung pro genehmigtem Platz jährlich 200 € bei 40
Plätzen im Spielkreis Zernien 8.000 €.
Die Umwandlung
hätte außerdem zur Folge, dass die kreisweit einheitliche Sozialstaffel bei der
Elternbeitragserhebung Anwendung findet.
Der heutige
Beschluss versteht sich als Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde Zernien mit
ihren Bestrebungen der Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte
weitere Schritte einleiten kann.
Der Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung empfiehlt einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue über die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs. 5 KJHG findet ab Umwandlung in eine Kindertagesstätte Anwendung.