Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Sachverh. WKDE Nr. VIII/10 vom 14.04.2009.

Nach kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

a)      Der von Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftjahr 2007 entlastet.

c)      Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.337,77 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 92.452,39 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.