Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung 2009 mit ihren Bestandteilen und Anlagen ist der Kommunalaufsicht am 8.1.2009 vorgelegt worden. Da keine Genehmigungspflicht bestand, wurde die Satzung bekannt gemacht und ist nach anschließender Auslegung am 6.3.2009 in Kraft getreten.

 

Mit Verfügung vom 3.4.2009 hat die Kommunalaufsicht das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht bestätigt.

 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass angesichts der augenblicklichen Finanz- und Wirtschaftskrise die Entwicklung der Gewerbesteuer und Einkommensteueranteile voraussichtlich eher pessimistisch einzuschätzen sei.