Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II beabsichtigt die Samtgemeinde Elbtalaue, die aus den 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaute Turnhalle der Grundschule Hitzacker abzureißen und neu zu erstellen.

Dazu wird ein entsprechender Zuschussantrag an das Land Niedersachsen gestellt, um aus dem Sportstättenförderprogramm im Rahmen des Konjunkturpaketes einen Zuschuss in Höhe von 80% der anerkennungsfähigen Kosten zu erhalten. Der Antrag ist bis Ende April zu stellen.

 

Vor Beginn der Sitzung wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung der bauliche Zustand der Turnhalle begutachtet.

Unter wirtschaftlichen Aspekten betrachtet kommt nur ein Neubau in Frage, so Architekt Werner, da der energetische Stand eines Neubaus bei einer Sanierung nicht erreicht wird und die Kosten pro m³ umbauten Raumes bei einem Neubau erheblich niedriger liegen (statt 190 dann 170 €/m³).

Zudem ist bereits seit einigen Jahren die Halle nicht ausreichend für die vorhandenen Nutzer, aufgrund des Ganztagsbetriebes der Grundschule Hitzacker ab Schuljahr 2009/2010 wird sich diese Situation noch verschärfen.

Genutzt wird die Halle von 3 Schulen, alle im Ganztagesbetrieb, sowie von ortsansässigen Vereinen.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von Sportstätten wäre somit in beiden Punkten erfüllt.

Die Planung sieht den Neubau gem. der Richtlinie an der gleichen Stelle vor, die grafische Darstellung wird erörtert.

U.a. folgende Punkte: Heizung der Halle bei laufendem Betrieb, Warmwasseraufbereitung zusätzlich durch thermische Solaranlage, Turniermaße der Halle gegeben, Bewegungsmelder im Sanitärbereich.

Die Kosten für einen Neubau belaufen sich auf 2.160.000 € brutto einschließlich aller Nebenkosten wie Abbruchkosten und Entsorgung. In dieser Summe sind 40.000 € für eine Gasbrennwertheizung eingeplant.

Alternativ zur herkömmlichen Heizung wird seitens des Vorstandes des Wasserbandes, Dr. Horchelhahn, eine Wärmebelieferung durch den WV vorgestellt.

Zur Minimierung der Investitionskosten und zur Verringerung der künftigen Betriebskosten ist  angedacht, die Beheizung über ein BHKW, das vom Wasserverband Dannenberg – Hitzacker errichtet und betrieben werden soll, vorzunehmen.

Im Zusammenhang mit dem BHKW wurde die vergaberechtliche Seite geprüft. Bei der Wärmelieferung durch den Wasserverband an die Samtgemeinde handelt es sich um ein vergaberechtsfreies, sogenanntes Inhouse - Geschäft. Ein solches liegt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dann vor, wenn die Kommune über den Auftragnehmer (in diesem Fall der Wasserverband) eine Kontrolle so ausübt, wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn dieser zugleich seine Tätigkeit im Wesentlichen für die Kommune verrichtet. Hierbei zählen auch Leistungen, die aufgrund einer Aufgabenübertragung anderen Nutzern gegenüber erbracht werden (wie z. B. Wasserversorgung und Abwasserreinigung), zu den Tätigkeiten für die Kommune. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben, so dass keine Ausschreibung der Wärmelieferung erforderlich ist.

Dr. Horchelhahn erläutert, dass bereits die vorhandene Heizungsanlage des Schwimmbades sowohl die Turnhalle als auch die Grundschule mit Wärme ausreichend versorgen könnte. Der Bau eines Blockkraftheizwerkes in Kombination mit der Heizung bietet zum einen die Garantie, dass es zu keinem Heizungsausfall kommen würde, zum anderen aber auch den angestrebten steuerlichen Querverbund realisierbar machen.

Hierzu ist zwingend ein Blockkraftheizwerk (Biogas) erforderlich, um die ökonomischen und ökologischen Ansprüche abzudecken.

Durch die Reduzierung der Investitionssumme auf dann 2.120.000 € und der Realierung des steuerlichen Querverbundes wäre dies ein Geschäft für beide Seiten, ist sich Dr. Horchelhahn sicher.

Vorsorglich sollte auch die Möglichkeit eines Anschlusses der BVS und der Sporthalle vorgesehen werden, so Herr Scholz, wobei dies die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht wesentlich steigern würde.

Der Wasserband zahlt im Fall eines Wärmeliefervertrages auch die erforderlichen Leitungen sowohl zur Turnhalle als auch zur Grundschule.

 

Seinerzeit wurde eine teure Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nunmehr keine Berücksichtigung findet, stellt Rf Unterste-Wilms fest, dies sei ausgesprochen ärgerlich. Auch die Nutzung der Heizungsanlage des Schwimmbades wurde bereits vor 2 Jahren vom damaligen Geschäftsführer Rick propagiert. Seinerzeit wurde diese Lösung von allen Seiten als nicht machbar verworfen, prangert sie an.

SGBgm Meyer und Dr. Horchelhahn entgegnen, dass aus dieser Studie durchaus Teile der Berechnungen für diese Planung übernommen worden sind, aber die Ausgangssituation heute eine andere ist.

 

Ab Bewilligung des Antrages sollte eine Bauzeit von ca. 1 Jahr einzuhalten sein, so Herr Werner auf Nachfrage.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig  folgenden


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuschuss aus Mitteln des Sportstättenförderprogramms im Rahmen des Konjunkturpakets II zu beantragen.

Die mit dem Nachtrag zur Verfügung gestellten Mittel bleiben bis zur Bewilligung des Antrages gesperrt.