Sitzung: 21.04.2009 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 31/254/2009
Sachverhalt:
Im
Rahmen des Konjunkturpaketes II beabsichtigt die Samtgemeinde Elbtalaue, die
aus den 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaute Turnhalle der
Grundschule Hitzacker abzureißen und neu zu erstellen.
Dazu
wird ein entsprechender Zuschussantrag an das Land Niedersachsen gestellt, um
aus dem Sportstättenförderprogramm im Rahmen des Konjunkturpaketes einen
Zuschuss in Höhe von 80% der anerkennungsfähigen Kosten zu erhalten. Der Antrag
ist bis Ende April zu stellen.
Vor
Beginn der Sitzung wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung der bauliche Zustand
der Turnhalle begutachtet.
Unter
wirtschaftlichen Aspekten betrachtet kommt nur ein Neubau in Frage, so
Architekt Werner, da der energetische Stand eines Neubaus bei einer Sanierung
nicht erreicht wird und die Kosten pro m³ umbauten Raumes bei einem Neubau
erheblich niedriger liegen (statt 190 dann 170 €/m³).
Zudem
ist bereits seit einigen Jahren die Halle nicht ausreichend für die vorhandenen
Nutzer, aufgrund des Ganztagsbetriebes der Grundschule Hitzacker ab Schuljahr
2009/2010 wird sich diese Situation noch verschärfen.
Genutzt
wird die Halle von 3 Schulen, alle im Ganztagesbetrieb, sowie von
ortsansässigen Vereinen.
Die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von Sportstätten
wäre somit in beiden Punkten erfüllt.
Die
Planung sieht den Neubau gem. der Richtlinie an der gleichen Stelle vor, die
grafische Darstellung wird erörtert.
U.a.
folgende Punkte: Heizung der Halle bei laufendem Betrieb,
Warmwasseraufbereitung zusätzlich durch thermische Solaranlage, Turniermaße der
Halle gegeben, Bewegungsmelder im Sanitärbereich.
Die
Kosten für einen Neubau belaufen sich auf 2.160.000 € brutto einschließlich
aller Nebenkosten wie Abbruchkosten und Entsorgung. In dieser Summe sind 40.000
€ für eine Gasbrennwertheizung eingeplant.
Alternativ
zur herkömmlichen Heizung wird seitens des Vorstandes des Wasserbandes, Dr.
Horchelhahn, eine Wärmebelieferung durch den WV vorgestellt.
Zur Minimierung der Investitionskosten
und zur Verringerung der künftigen Betriebskosten ist angedacht, die Beheizung über ein BHKW, das
vom Wasserverband Dannenberg – Hitzacker errichtet und betrieben werden soll,
vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit dem BHKW wurde die
vergaberechtliche Seite geprüft. Bei der Wärmelieferung durch den Wasserverband
an die Samtgemeinde handelt es sich um ein vergaberechtsfreies, sogenanntes
Inhouse - Geschäft. Ein solches liegt nach ständiger Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes dann vor, wenn die Kommune über den Auftragnehmer
(in diesem Fall der Wasserverband) eine Kontrolle so ausübt, wie über ihre
eigenen Dienststellen und wenn dieser zugleich seine Tätigkeit im Wesentlichen
für die Kommune verrichtet. Hierbei zählen auch Leistungen, die aufgrund einer
Aufgabenübertragung anderen Nutzern gegenüber erbracht werden (wie z. B.
Wasserversorgung und Abwasserreinigung), zu den Tätigkeiten für die Kommune.
Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben, so dass keine
Ausschreibung der Wärmelieferung erforderlich ist.
Dr. Horchelhahn erläutert, dass bereits
die vorhandene Heizungsanlage des Schwimmbades sowohl die Turnhalle als auch
die Grundschule mit Wärme ausreichend versorgen könnte. Der Bau eines
Blockkraftheizwerkes in Kombination mit der Heizung bietet zum einen die Garantie,
dass es zu keinem Heizungsausfall kommen würde, zum anderen aber auch den
angestrebten steuerlichen Querverbund realisierbar machen.
Hierzu ist zwingend ein
Blockkraftheizwerk (Biogas) erforderlich, um die ökonomischen und ökologischen
Ansprüche abzudecken.
Durch die Reduzierung der
Investitionssumme auf dann 2.120.000 € und der Realierung des steuerlichen
Querverbundes wäre dies ein Geschäft für beide Seiten, ist sich Dr. Horchelhahn
sicher.
Vorsorglich sollte auch die Möglichkeit
eines Anschlusses der BVS und der Sporthalle vorgesehen werden, so Herr Scholz,
wobei dies die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht wesentlich steigern würde.
Der Wasserband zahlt im Fall eines
Wärmeliefervertrages auch die erforderlichen Leitungen sowohl zur Turnhalle als
auch zur Grundschule.
Seinerzeit wurde eine teure
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nunmehr keine Berücksichtigung
findet, stellt Rf Unterste-Wilms fest, dies sei ausgesprochen ärgerlich. Auch
die Nutzung der Heizungsanlage des Schwimmbades wurde bereits vor 2 Jahren vom
damaligen Geschäftsführer Rick propagiert. Seinerzeit wurde diese Lösung von
allen Seiten als nicht machbar verworfen, prangert sie an.
SGBgm Meyer und Dr. Horchelhahn
entgegnen, dass aus dieser Studie durchaus Teile der Berechnungen für diese
Planung übernommen worden sind, aber die Ausgangssituation heute eine andere
ist.
Ab Bewilligung des Antrages
sollte eine Bauzeit von ca. 1 Jahr einzuhalten sein, so Herr Werner auf
Nachfrage.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Zuschuss aus Mitteln des Sportstättenförderprogramms im
Rahmen des Konjunkturpakets II zu beantragen.
Die mit dem Nachtrag zur Verfügung gestellten Mittel bleiben bis zur Bewilligung des Antrages gesperrt.