Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Antrag des Ratsherrn Christian Zühlke. Dieser ist am 25.03.2009 vom Samtgemeinderat in den Fachausschuss verwiesen worden.

 

Vor Beginn der Sitzung fand zu diesem TOP eine Ortsbesichtigung der Räumlichkeiten Rathaus Hitzacker (Elbe) und Bergmann statt.

Die Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der EWT, sowie der Geschäftsführer der EWT, Herr Appels, wurden hierzu geladen.

 

Rh Zühlke erläutert seinen Antrag.

Sowohl der Fachausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung der Stadt Hitzacker (Elbe) als auch der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Standort der Touristinformation aus dem Rathausgebäude in das Gebäude der Eigentümerin Bergmann in die Elbstraße zu verlagern.

Hitzacker (Elbe) ist touristischer Schwerpunktort in Lüchow-Dannenberg. Die Touristinformation befindet sich jedoch in einem abgelegenen, kundenunfreundlichen Raum, der nur durch eine schwer zu öffnende Eingangstür zu erreichen ist. Sitzmöglichkeiten für Kunden sind nicht vorhanden, die engen Räumlichkeiten sind mit Informationsmaterial überhäuft. Der jetzige Standort genügt in keiner Weise den Anforderungen eines zentralen Fremdenverkehrsortes.

Finanzielle Gründe dürfen nicht ausschlaggebend sein.

Die festgestellten negativen Kriterien der Bewertung der Räumlichkeit Bergmann halten einer näheren Überprüfung nicht stand. Lediglich das Nichtvorhandensein einer öffentlichen Toilette im Objekt Bergmann wird

als Minus anerkannt.  

Nach Vortrag von Rh Zühlke entsteht eine eingehende Diskussion.

Einhellige Meinung besteht zur schwergängigen Eingangstür des Rathauses, die von älteren Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrern oder auch Eltern mit Kinderwagen nicht alleine geöffnet werden kann. Dies betrifft aber nicht nur Besucher der Touristinformation sondern grundsätzlich alle Besucher des Rathauses.

Von Rf Felber wird der jetzige Standort als sehr positiv empfunden, Infoschilder könnten integriert werden. Eine Notwendigkeit für einen Umzug wird nicht gesehen.

Rf Unterste-Wilms hält das Gebäude für ansprechend, ist jedoch der Meinung dass die Räumlichkeiten im Gebäude selbst sehr schlecht zu erreichen sind und durch Veränderungen  hierfür eine Lösung gefunden werden könnte.

Rf Stute ist der Ansicht, dass die Infostelle schlecht zu finden ist und an einen zentralen Platz gehört.   

Rh Sperling betont, dass auch der Kostenfaktor eine Rolle spielt.

Rh Mertins wirft ein, dass es um Effektivität und nicht um Schönheit geht.

Rh Zühlke betont noch einmal, dass der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue um Unterstützung gebeten hat, auch um den Tourismusschwerpunkt zu stärken.

1.SG.Rätin Steckelberg fügt an, dass es für die Anerkennung zum Kneipp-Kurort erforderlich ist, dass die Touristinformation Hitzacker (Elbe) eine DTV-Zertifizierung besitzt. Um diese zu erhalten, sind Mindestanforderungen zu erbringen. Unter anderem muss eine öffentlich zugängliche Toilette in der Touristeninformation oder in unmittelbarer Nähe (bis 100 m Fußweg) vorhanden sein.

 

Herr Appels, Geschäftsführer der EWT, erklärt, dass er einen Standortwechsel aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachten muss. Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit für einen Umzug. Die Anzahl von 10.000 Besucher im Jahr beweist, dass die Touristinformation am jetzigen Standort im Rathaus gut angenommen wird.

Bei einem Umzug entstehen nicht nur höhere finanzielle Belastungen durch Miete, sondern auch durch erforderliche Erstausstattung wie Regale, Teeküche, technische Ausstattung usw. Das jetzt genutzte Mobiliar gehört der Samtgemeinde. Probleme mit weiteren Mietern sind nicht zu vernachlässigen, ein neutraler Standort ist daher vorzuziehen.

Was fehlt, ist die klassische Ausstattung eines Touristenortes mit Übersichtstafeln, Hinweisschildern usw. Dies ist unbedingt erforderlicher, als ein Umzug in größere Räume.  

Wichtiger als das große „ i „ ist für die Touristinformation die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel Niedersachsen „Service Qualität Niedersachsen“. Der Kriterienkatalog hierfür ist wesentlich härter als der zur Erlangung der DTV-Klassifizierung. Die Überprüfung hierfür erfolgt alle drei Jahre.

 

Rh Mertins kann sich auch eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen vorstellen, um Mehrkosten zu verrechnen.

Rh Sperling weist darauf hin, dass bei einem Auszug der EWT aus dem Rathausgebäude die  Mieteinnahmen für die Samtgemeinde entfallen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet die Unterstützung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bei der Durchsetzung nachfolgend benannter Angelegenheit bei der EWT.

 

Die EWT hat unverzüglich Verhandlungen mit der Eigentümerin des Gebäudes Elbstr. 1 aufzunehmen und die Touristinformation nach dort hin bis spätestens zum 1.Mai 2009 zu verlagern.