Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz), gelten Rechtsvorschriften der ehemaligen Samtgemeinden längstens bis zum 31.10.2009. Die ehemalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) hat für Bereiche der Stadt Dannenberg (Elbe) die maschinelle Straßenreinigung durchgeführt. Die maschinelle Reinigung wird auch zukünftig durchgeführt. Die Aufgaben der Straßenreinigung wurden von der Samtgemeinde auf den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue übertragen. Grundlage ist neben der Straßenreinigungsverordnung die Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Satzung regelt den gebührenrechtlichen Teil für die Gründstückseigentümer, die gemäß der Straßenreinigungsverordnung an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind. Das Straßenbestandsverzeichnis für die maschinelle Reinigung und der Satzungstext haben sich nicht geändert.

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Werksausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Anlage) wird beschlossen.