Sitzung: 14.04.2009 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 07/218/2009
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz), gelten Rechtsvorschriften der ehemaligen
Samtgemeinden längstens bis zum 31.10.2009. Die ehemalige Samtgemeinde
Dannenberg (Elbe) hat für Bereiche der Stadt Dannenberg (Elbe) die maschinelle
Straßenreinigung durchgeführt. Die maschinelle Reinigung wird auch zukünftig
durchgeführt. Die Aufgaben der Straßenreinigung wurden von der Samtgemeinde auf
den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue übertragen. Grundlage ist neben
der Straßenreinigungsverordnung die Straßenreinigungsgebührensatzung. Die
Satzung regelt den gebührenrechtlichen Teil für die Gründstückseigentümer, die
gemäß der Straßenreinigungsverordnung an die öffentliche Einrichtung angeschlossen
sind. Das Straßenbestandsverzeichnis für die maschinelle Reinigung und der
Satzungstext haben sich nicht geändert.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Werksausschuss folgenden
Beschluss:
Die Satzung der
Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche
Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Anlage) wird beschlossen.