Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz), gelten Rechtsvorschriften der ehemaligen Samtgemeinden längstens bis zum 31.10.2009. Aus den ehemaligen Samtgemeinden Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) bestehen jeweils Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen. Der wesentliche Unterschied der beiden Satzungen besteht darin, dass durch die maschinelle Straßenreinigung in Bereichen der Stadt Dannenberg (Elbe) ein Anschluss- und Benutzungszwang der Einrichtung für die Grundstückseigentümer besteht, die an die in der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung aufgeführten Straßen angrenzen oder durch sie erschlossen werden. Die beiden bisherigen Satzungen sowie die Neufassung der Straßenreinigungssatzung sind in einer Gegenüberstellung beigefügt.

Nach kurzen Erläuterungen und Erklärungen zu § 3 der neuen Satzung empfiehlt der Werksausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) wird beschlossen.