Sitzung: 14.04.2009 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 07/217/2009
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz), gelten Rechtsvorschriften der ehemaligen
Samtgemeinden längstens bis zum 31.10.2009. Aus den ehemaligen Samtgemeinden Hitzacker
(Elbe) und Dannenberg (Elbe) bestehen jeweils Satzungen über die Reinigung
öffentlicher Straßen. Der wesentliche Unterschied der beiden Satzungen besteht
darin, dass durch die maschinelle Straßenreinigung in Bereichen der Stadt
Dannenberg (Elbe) ein Anschluss- und Benutzungszwang der Einrichtung für die
Grundstückseigentümer besteht, die an die in der Anlage zur
Straßenreinigungsverordnung aufgeführten Straßen angrenzen oder durch sie
erschlossen werden. Die beiden bisherigen Satzungen sowie die Neufassung der
Straßenreinigungssatzung sind in einer Gegenüberstellung beigefügt.
Nach kurzen Erläuterungen und Erklärungen zu § 3 der neuen Satzung empfiehlt
der Werksausschuss folgenden
Beschluss:
Die Satzung der
Samtgemeinde Elbtalaue über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
wird beschlossen.