Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue regelt in
§ 3 Angelegenheiten der Öffentlichkeit.

Dazu wurde im Absatz 3 festgelegt:

·         „Aufzeichnungen auf Tonträger durch Dritte sind nicht zulässig. Sie können auf Beschluss des Rates zugelassen werden.“

 

Ergänzend zu dieser Regelung der Geschäftsordnung wird das Schreiben des Landrates zur

„Presse in Kreistags- und Fachausschusssitzungen“ zur Kenntnis und mit der
Bitte um Beachtung bei Sitzungen der Fachausschüsse vorgelegt.