Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

§ 10 (5) des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes sieht vor, dass nach dem Zusammenschluss der Samtgemeinden  Rechtsvorschriften längstens bis zum 31.Oktober 2009 fortgelten, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.

Die Anpassungen in dieser Satzung betreffen in erster Linie die namentlichen Änderungen von SG Dannenberg in SG Elbtalaue.

      Lediglich im § 5 kommt es unter den Abs 4 und 7 zu inhaltlichen Veränderungen. So wird der Begriff   Versäumnisgelder in Entgelte für Sondernutzung geändert..

     Außerdem im Abs. 7 aufgrund praktischer Erfahrung die Frist für die 1. Mahnung von 4 auf 3 Wochen und die 2. Mahnung von 7 auf 5 Wochen herabgesetzt.

 

Rh Mertins hält den § 4 hinsichtlich der Leihfristen für missverständlich, es sollte geprüft werden, ob auch eine Verlängerung für AV-Medien, Spiele und Zeitschriften sowie für DVD’s aufgenommen wird. Er erhebt dies zum Antrag.

 

AV Unterste-Wilms lässt über den Antrag von Rh Mertins abstimmen, der Antrag wird mit 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die

 

Satzung

der Samtgemeinde Elbtalaue über die Benutzung und die Erhebung

von Gebühren für die Nicolas-Born-Bibliothek

in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)

 

 

Aufgrund der §§ 6, 8, 40, 72 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473) und des § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) sowie der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 27.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), jeweils in der zz. geltenden Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Sitzung am ………..folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

Anmeldung

 

Zur Anmeldung ist der Personalausweis und ggf. die Meldebescheinigung vorzulegen.

Jugendliche unter 16 Jahren müssen ihre Anmeldung von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person unterschreiben lassen. Jede Benutzerin/jeder Benutzer oder die erziehungsberechtigte Person verpflichtet sich, bei der Anmeldung durch Unterschrift die Bestimmungen dieser Satzung anzuerkennen und einzuhalten.

Nach der Anmeldung wird ein Leseausweis ausgestellt. Der Leseausweis ist nicht übertragbar.

Der Verlust des Ausweises sowie jeder Wohnortwechsel ist dem Büchereipersonal unverzüglich zu melden.

 

 

§ 2

Ausleihe

 

Alle ausleihfähigen Medien sind frei zugänglich und können von den Benutzerinnen und Benutzern selbst ausgesucht werden. Die Bücherei übernimmt keine Gewähr für Fehlerfreiheit angebotener Software und haftet nicht für entstandene Schäden.

Das Büchereipersonal erteilt Auskunft und berät auf Wunsch bei der Auswahl der Medien. Die ausgewählten Medien sind dem Büchereipersonal zur Registrierung und Abrechnung vorzulegen.

 

 

§ 3

Verhalten

 

Jede Benutzerin/jeder Benutzer hat sich in den Büchereiräumen so zu verhalten, dass andere Benutzerinnen/Benutzer nicht gestört werden.

Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

Alle Benutzerinnen/Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien sowie die Einrichtungen der Bücherei schonend zu behandeln.

Die Bücherei übernimmt keine Haftung für abgelegte Garderobe.

 

 

§ 4

Leihfristen

 

Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Sie kann auf Antrag um weitere 2 Wochen verlängert werden.

Die Leihfrist für AV-Medien (z.B. Kassetten, CDs, CD-ROMs), Spiele und Zeitschriften beträgt 2 Wochen.

Die Leihfrist für DVD's beträgt eine Woche.

 

 

§ 5

Gebühren

 

Es werden Leihgebühren für das Ausleihen der Medien erhoben.

 

1.  Die Jahresausleihgebühren betragen

     für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                      15,00 Euro.

    

     Alternativ dazu besteht die Möglichkeit der Einzelausleihe:

     Benutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für das Ausleihen je entliehener Medieneinheit

 

     a)  für die Leihfrist                                                                          1,00 Euro

     b)  für die Verlängerung                                                                  1,00 Euro

 

    Für die Ausleihe von DVD's, CD-Rom's und Playstationspielen werden von allen Benutzerinnen/Benutzern folgende Leihgebühren erhoben:

 

     DVD's                                                                                             2,00 Euro

     CD-Rom's                                                                                       1,00 Euro

     Playstationspiele                                                                             2,00 Euro

 

2.  Vormerkungen

     Bereits anderweitig entliehene Medien können gegen eine Gebühr von 0,50 Euro vorgemerkt werden. Die  Benutzerin/der Benutzer wird bei Eintreffen der vorbestellten Medieneinheit benachrichtigt.

 

3.  Fernleihe

     Bei Bezug von Medien im auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe)

     beträgt die Gebühr pro positiv erledigter Bestellung                      2,00 Euro.

 

4.  Entgelte für Sondernutzung

     Bei Überschreiten der Leihfrist werden folgende Entgelte pro Entleihung und Woche erhoben:

 

     a)  von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten

         18. Lebensjahr                                                                            0,50 Euro

     b)  von Benutzerinnen/Benutzern ab dem 18. Lebensjahr              1,00 Euro

 

5.  Ersatz des Leseausweises

     Bei Verlust oder Beschädigung des Leseausweises ist eine Gebühr von 3,00 Euro für die Erstellung eines Ersatz-Leseausweises zu zahlen.

 

6.  Erhebung und Fälligkeit

    Die Gebühren gemäß den Abs. 1 – 5 sind von der Entleiherin/dem Entleiher sofort bar beim Büchereipersonal zu zahlen.

 

7.  Mahnungen

     Die erste Mahnung erfolgt 3 Wochen und die zweite Mahnung 5 Wochen nach Ablauf der Leihfrist. Für jede Mahnung sind 3,00 Euro zuzüglich der bis dahin entstandenen Versäumnisgelder zu zahlen.

     Nach der zweiten Mahnung erfolgt der Einzug der Medien und der bis dahin entstandenen Kosten durch die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

 

 

 

 

 

§ 6

Medienersatz

 

Für verlorengegangene, verunreinigte oder beschädigte Medien ist der gegenwärtige Neupreis zu entrichten. Bei nicht wiederzubeschaffenden Medien ist der Anschaffungspreis zu entrichten. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro (einschl. Einbindungskosten) pro Medieneinheit erhoben.

 

 

§ 7

Aufsicht

 

Das Büchereipersonal hat für die Einhaltung dieser Benutzungs- und Gebührensatzung zu sorgen. Es übt im Auftrage der Samtgemeinde das Hausrecht aus. Bei Verstößen kann es Hausverbote aussprechen.

Bei groben Verstößen kann die Samtgemeinde längerfristige Hausverbote aussprechen. Bei Ausschluss von der Benutzung wird der Leseausweis eingezogen; alle ausgeliehenen Medien sind unverzüglich zurückzugeben.

Eine Erstattung der anteiligen Ausleihgebühr erfolgt nicht.

 

 

§ 8

Internet

 

Für die Benutzung des öffentlichen Internetzuganges gelten gesonderte Richtlinien.

 

 

§ 9

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am ……..    in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Samtgemeindebücherei Dannenberg (Elbe) vom 20.12.2005 außer Kraft.

 

Dannenberg (Elbe), den ……….

 

Samtgemeinde Elbtalaue

(SIEGEL)

 

gez. Meyer

Samtgemeindebürgermeister