Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Es liegt folgender Antrag der SOLI-Fraktion vor:

-          Wärmeplanung; Sachstand darüber in wie weit die gesetzliche Regelung einzuhalten ist, Vereinbarung von weiterem Vorgehen

AV Herzog trägt den Sachverhalt des Antrages vor, er geht dabei auf die verpflichtende

Wärmeplanung für Kommunen über 10000 Einwohner und die Fördermöglichkeiten diesbezüglich

ein. FBL Hesebeck führt hierzu aus, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und dass

die Fördermöglichkeiten zum Jahresende sicherlich nicht auslaufen werden, sondern er davon

ausgeht, dass es Anschlussförderungen geben wird. Die Umsetzung einer kompletten

Wärmeplanung wird aus personellen Gründen mit Sicherheit nicht bis zum Jahresende machbar

sein, denn es müssen vollständige Anträge abgegeben werden incl. aller notwendigen Anlagen.

In der anschließenden ausführlichen Diskussion innerhalb des Ausschusses geht es im

Wesentlichen um eine Definition, was sich hinter einer Wärmeplanung verbirgt. FBL Hesebeck

trägt hierzu nochmal ausführlich vor, dass es sich hierbei um die Ermittlung von Daten handelt,

nicht um die konkrete Planung eines Wärmenetzes. Im Ausschuss herrscht Einigkeit, dass ein

Informationsbedarf besteht, welche Anforderungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten seitens

der Kommunen bestehen.

Rh T. Schulz stellt den nachfolgend aufgeführten Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zur Klima- und Energieagentur Niedersachsen aufzunehmen und abzuklären in wieweit diese die Samtgemeinde informieren und ggfs. auch unterstützen könnte. Die Zielsetzung sollte eine entsprechende Information des Ausschusses in der nächsten Sitzung sein.

AV Herzog lässt über den Antrag abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt folgenden geänderten


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zur Klima- und Energieagentur Niedersachsen aufzunehmen und abzuklären in wieweit diese die Samtgemeinde informieren und ggfls auch unterstützen könnte. Die Zielsetzung sollte eine entsprechende Information des Ausschusses in der nächsten Sitzung sein.