Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 30/0377/2023
Sachverhalt:
Es liegt folgender
Antrag der SOLI-Fraktion vor:
-
Wärmeplanung;
Sachstand darüber in wie weit die gesetzliche Regelung einzuhalten ist,
Vereinbarung von weiterem Vorgehen
AV Herzog
trägt den Sachverhalt des Antrages vor, er geht dabei auf die verpflichtende
Wärmeplanung für Kommunen über 10000 Einwohner und die Fördermöglichkeiten diesbezüglich
ein. FBL Hesebeck führt hierzu aus, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und dass
die Fördermöglichkeiten zum Jahresende sicherlich nicht auslaufen werden, sondern er davon
ausgeht, dass es Anschlussförderungen geben wird. Die Umsetzung einer kompletten
Wärmeplanung wird aus personellen Gründen mit Sicherheit nicht bis zum Jahresende machbar
sein, denn es müssen vollständige Anträge abgegeben werden incl. aller notwendigen Anlagen.
In der anschließenden ausführlichen Diskussion innerhalb des Ausschusses geht es im
Wesentlichen um eine Definition, was sich hinter einer Wärmeplanung verbirgt. FBL Hesebeck
trägt hierzu nochmal ausführlich vor, dass es sich hierbei um die Ermittlung von Daten handelt,
nicht um die konkrete Planung eines Wärmenetzes. Im Ausschuss herrscht Einigkeit, dass ein
Informationsbedarf besteht, welche Anforderungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten seitens
der Kommunen bestehen.
Rh T. Schulz stellt den nachfolgend aufgeführten Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zur Klima- und Energieagentur Niedersachsen aufzunehmen und abzuklären in wieweit diese die Samtgemeinde informieren und ggfs. auch unterstützen könnte. Die Zielsetzung sollte eine entsprechende Information des Ausschusses in der nächsten Sitzung sein.
AV Herzog lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, Kontakt zur Klima- und Energieagentur Niedersachsen aufzunehmen und
abzuklären in wieweit diese die Samtgemeinde informieren und ggfls auch
unterstützen könnte. Die Zielsetzung sollte eine entsprechende Information des
Ausschusses in der nächsten Sitzung sein.
