Bgm Schulz führt an, dass ein Einwohner gemeindeeigene Obstbäume geschnitten hat und diese nun stark verunstaltet sind. Er möchte nun gerne klären, wie damit umgegangen werden soll.

 

Stellv. Bgm Schmidtke schlägt vor, einen Korrekturschnitt von einem Baumspezialisten vornehmen zu lassen. Die Kosten soll dann der verantwortliche Einwohner tragen.

Nach kurzer Beratung findet der Vorschlag Zustimmung.

 

Bgm Schulz wird dem Einwohner klar und deutlich sagen, dass er so nicht mit Gemeindebäumen umzugehen hat. Die Bäume werden nun professionell beschnitten, die Kosten wird er zu tragen haben.