Sitzung: 23.03.2023 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Zu Beginn des
Tagesordnungspunktes fasst Bgm Schulz zusammen, dass letztes Jahr der Auftrag
für die Erstellung eines Aufmaßes für die Liegenschaft Kirchstr. 4 an Rh
Petrow, tätig als Architekt, vergeben wurde. Dieses ist nun fertiggestellt und
hat wie vereinbart 2.380,00 € inkl. Mehrwertsteuer gekostet.
Bgm Schulz möchte von Rh
Petrow wissen, ob die Arbeit reibungslos verlief oder ob es Schwierigkeiten
gegeben hat. Dieser berichtet, dass die Arbeit alles in allem gut verlaufen
ist.
Anschließend fügt Bgm
Schulz noch hinzu, dass Rh Petrow angeboten hat, ggf. eine
Wohnflächenermittlung durchzuführen. Eine solche ist aber zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht zwingend notwendig.
Weiter berichtet Bgm
Schulz, dass das Bauamt vom Landkreis nun auf einen Umnutzungsantrag für die
Kita in der Kirchstr. 4 wartet. Dies hängt damit zusammen, dass das Gebäude der
Dorfschule in Damnatz in den 70er Jahren zum Kinderspielkreis übergegangen ist,
allerdings ohne Baugenehmigung. Im Zuge der Errichtung des Mehrzweckgebäudes ist
die Thematik des Umnutzungsantrages schon einmal aufgekommen, wurde aber
vorerst zurückgestellt, da dafür auch die Pläne benötigt werden, die Rh Petrow
nun erstellt hat. Bgm Schulz merkt hierzu an, dass durch die Rückstellung des
Umnutzungsantrages nun die Kita Karwitz als Muster für das Vorgehen genutzt
werden kann.
Es haben bereits erste
Gespräche mit der Bauabteilung der Samtgemeinde, dem Fachdienst
Schulen/Jugend/Freizeit und dem DRK als Träger stattgefunden. Auch die
Landesgenehmigungsbehörde Kita mit Sitz in Lüneburg wartet nun auf den
entsprechenden Antrag, da es bisher nur eine Duldung gibt.
Bgm Schulz führt weiter an,
dass es also eines Bauantrages auf Nutzungsänderung bedarf. So erhält die
Gemeinde dann idealerweise eine Baugenehmigung mit wenigen Auflagen. Nach
Erhalt der Baugenehmigung muss dann über die Bauausführung gesprochen werden.
Dies wird auch die eigentlichen Kosten verursachen, so Bgm Schulz. Hierbei ist
auch eine Kostenschätzung durch den Architekten notwendig.
Die Kosten trägt nicht die
Gemeinde, da Kitas Aufgabe der Samtgemeinden bzw. des Landkreises sind. Die
Finanzierung läuft dann über eine Jugendhilfevereinbarung mit der Samtgemeinde
und dem Landkreis. Das HH-Jahr 2023 sollte dann für die Vorplanung genutzt
werden, damit die Behörden die Finanzierung entsprechend in den Haushalten 2024
veranschlagen kann.
Letztlich erklärt Bgm Schulz, dass
Nutzungsänderungsanträge durch Architekten gestellt werden – in diesem Falle Rh
Petrow. Er betont hier auch noch einmal, dass an Ratsmitglieder vergebene
Aufträge der besonderen Beobachtung der Rechnungsprüfung unterliegen.
Ein Angebot für einen solchen Nutzungsänderungsantrag
hat Rh Petrow bereits zusammen mit dem Angebot für das Aufmaß abgegeben. Dieses
beläuft sich auf 2.231,25 € inkl. Mehrwertsteuer. In diesem Preis ist
allerdings noch kein Brandschutzplan enthalten. Dieser wird somit zusätzlich
noch benötigt, sodass dieser Auftrag nochmals separat vergeben werden muss.
Hier schlägt Rh Petrow den Fachplaner vor, welcher auch bei der Kita Karwitz
tätig war.
Außerdem möchte Bgm Schulz wissen, ob die Kosten für
eine Baukostenermittlung bereits irgendwo enthalten sind. Rh Petrow entgegnet,
dass diese Kosten bei der reinen Antragsstellung nicht enthalten sind, sich
dies aber einrichten lässt, sofern gewünscht.
Ob die Vorplanungskosten ebenfalls über die
Jugendhilfevereinbarung gedeckt werden, kann Bgm Schulz zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht sagen.
Abschließend weist er noch darauf hin, dass das
Vorhaben alternativlos ist.
Rh Harms möchte wissen, ob die Gemeinde als
Eigentümerin des Gebäudes einen Eigenanteil zu leisten hat. Bgm Schulz verneint
grundsätzlich, nur ist er sich hinsichtlich der Vorplanungskosten nicht sicher.
Außerdem möchte Rh Harms wissen, was für Auflagen im
Rahmen des Vorhabens zu beachten sind. Rh Petrow zeigt insgesamt die möglichen
Auflagen auf, im Fokus stehen aber vorerst hauptsächlich Brandschutz und
Barrierefreiheit.
Stellv. Bgm Schmidtke hinterfragt, mit wie hohen
Vorkosten insgesamt ca. zu rechnen ist. Rh Petrow schätzt 7.000,00 € für
realistisch ein.
Bgm Schulz lässt im Rat darüber abstimmen, ob Rh
Petrow bezüglich der Nutzungsänderung der Kita Damnatz weiterhin als Architekt
tätig sein soll.
Der Rat stimmt einstimmig dafür und fasst somit folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Damnatz vergibt den Auftrag
hinsichtlich der Nutzungsänderung der Kita Damnatz zum angebotenen Preis von
2.231,25€ an Rh Petrow.