Sitzung: 23.03.2023 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0062/2023
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sitzung am 02.02.2023 hat bereits eine Vorberatung des Haushaltsplanes 2023
stattgefunden.
Darin gemachte
Änderungsabreden, exemplarisch die Höhe der Ansätze für die Kreis- und
Samtgemeindeumlage betreffend die Finanzplanjahre (2024-2026), wurden
eingearbeitet.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen.
Bgm Schulz fasst
zusammen, dass das vorläufige Ergebnis für das HH-Jahr 2022, nach
entsprechender Anpassung, ein Plus von 25.000,00 € aufweist. Die Rücklage
beträgt nach dem Jahresabschluss dann 203.000,00 €.
Für das HH-Jahr
2023 hat es grundsätzlich keine weiteren Veränderungen gegeben. Das in der
Vorberatung besprochene Minus von -5.400,00 € besteht weiterhin. Jedoch hat
Herr Klan von der Samtgemeindeverwaltung den in der Vorberatung erwähnten
Rechenfehler korrigiert, wodurch in den Folgejahren nun positive Ergebnisse zu
erwarten sind.
Weiter erläutert
Bgm Schulz, dass es für den Haushalt 2023 viele kleine Budgetanpassungen, u.a.
für Energieaufwendungen, gegeben hat und verweist auf die Niederschrift der
letzten Ratssitzung vom 02.02.2023.
Aufgenommen wurden
500,00 € für Obstbäume, 1.000,00 € für Sielspülungen sowie zusätzliche 5.700,00
€ für innerörtliche Straßenseitenräume. Außerdem sind weiterhin 5.000,00 € für den
Antrag für das Dorfentwicklungsprogramm eingeplant und 6.000,00 € für einen
Ofen für die Liegenschaft Kirchstr. 4 zurückgestellt worden. Letztlich wurden
noch 10.000,00 € für die Investition in einen Jugend- und einen Spielplatz
berücksichtigt. Hierfür liegt auch ein Förderbescheid i.H.v. 4.543,20 € vor.
Neu in den Haushalt
aufgenommen wurden die Kosten für die Nutzungsänderung der Kita. Herr Klan
erläutert, dass diese Kosten im Rahmen von Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen
in anderen Budgets gedeckt werden könnten. Aufgrund des abgelehnten Antrages
der Gemeinde Damnatz für das Dorfentwicklungsprogramm wäre es aber auch
möglich, die dafür eingeplanten 5.000,00 € zu nutzen, da diese ja ggf. vorerst
nicht benötigt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre grundsätzlich auch, sich
an den Rückstellungen zu bedienen.
Abschließend trägt
Herr Klan noch den Bericht zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 vor.
Er sieht der Antwort der Kommunalaufsicht positiv entgegen.
Bgm Schulz fügt
hinzu, dass es keine Hebesatzveränderung gab, sodass dieser weiterhin bei 400 %
liegt.
Der Rat hat keine
Einwände gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan und fasst folglich
folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2023 sowie das
Investitionsprogramm 2022-2026.