Sitzung: 28.02.2023 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Frau Scharf möchte zu einem
ganz aktuellen Thema aus dem KiTa-Bereich einen Bericht geben:
Sie
erläutert, dass ab 01.08.2024 ein Bewegungsraum für 2,5 gruppige
Kindertagesstätten erforderlich wird.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
DVO-NKiTaG muss jede Kindertagesstätte mit mehr als 2 gleichzeitig anwesenden
Gruppen über einen Raum oder abgrenzenden Bereich, insbesondere für
Bewegungsangebote, verfügen.
Bislang wurde diese Vorschrift
so ausgelegt, dass bei der Prüfung der Betriebserlaubnis mit zwei Gruppen plus
einer Kleingruppe (10 Kinder) ein gesonderter Bewegungsraum nicht gefordert
wurde.
Das Niedersächsische
Landesjugendamt hat mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2022 nun überraschend
geregelt, dass ein Bewegungsraum nunmehr schon ab 2,5 Gruppen vorgehalten
werden muss – die Übergangsfrist endet wie bereits erwähnt am 01.08.2024.
Seitens des Kultusministeriums
wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen
erfolgen können.
Im Bereich der Samtgemeinde
Elbtalaue sind die Kindertagesstätten in Zernien und in Neu Darchau von der
neuen Auslegung betroffen.
Landkreisweit gibt es weitere
Fälle in denen jetzt verzweifelt nach Lösungen gesucht wird.
Um zusätzlichen Raum zu
schaffen sind Platz, Baugenehmigung, Baubegleitung, Finanzierung und personelle
Ressourcen bei den Kommunen nötig.
Vor dem Hintergrund der
Flüchtlingswelle und der Mehrbelastungen durch zusätzliche traumatisierte
Kinder in den Kitas, den Belastungen aus der Corona-Pandemie, den hohen Energiekosten,
Inflation und Fachkräftemangel können Kommunen diese Vorgaben seitens des
Landes nicht – und vor allem nicht in dieser rasanten Zeit umsetzen.
Vor den Herausforderungen
dieser Zeit muss dringend Bürokratie abgebaut werden und nicht neue Standards
definiert werden.
Die
Kindertagesstätten in Zernien und Neu Darchau befinden sich zudem in
unmittelbarer Nähe der Turnhallen der jeweiligen Grundschule.
Frau
Scharf weist ganz deutlich darauf hin, dass wir hier auf dem Lande sind, im
Gegensatz zu Großstätten haben wir große Außenanlagen, unternehmen Waldwochen,
die Nähe zu den Grundschulen ist vielerorts vorhanden, es gibt Sportplätz und
diese sollte auch genutzt werden können.
Hier
müsste eine gesonderte Betrachtung erfolgen und Ausnahmegenehmigungen
unbürokratisch erlassen werden.
Eine
strikte Umsetzung bis zum 01.08.2024 ist für die Samtgemeinde Elbtalaue und
wahrscheinlich für die meisten anderen Samtgemeinden aus den oben Gründen nicht
umsetzbar.
Es
kommt die Nachfrage, welche Konsequenzen einem Betreiber drohen, wenn diese
Maßnahme nicht fristgerecht umgesetzt wird.
Drohen
in diesem Fall Strafzahlungen?
Frau
Scharf erläutert, dass die Betreiber hier ganz klar mit ihrer Betriebserlaubnis
spielen - mindestens für die 0,5er-Gruppe.
Was
der Wegfall einer Kleinstgruppe bei der derzeitigen angespannten Platzsituation
im KiTa-Bereich bedeutet, muss Frau Scharf den Ausschussmitgliedern nicht
gesondert erläutern.
Rh
Herzog regt an, dass die Fraktionen hier gemeinsam eine Resolution ausarbeiten
könnten und dem Land aufzeigen, dass hier auch auf die Örtlichkeiten der
Einrichtungen und die Unterschiede zwischen ländlichen Gegenden und Städten
betrachtet werden müssen.
Ggfs.
sollten die Vertreterinnen und Vertreter des Landes eingeladen werden, damit
sie sich ein Bild machen können.
Frau Scharf ist gerne bereit hier bei der Formulierung
zu unterstützen.