Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Scharf möchte zu einem ganz aktuellen Thema aus dem KiTa-Bereich einen Bericht geben:

 

Sie erläutert, dass ab 01.08.2024 ein Bewegungsraum für 2,5 gruppige Kindertagesstätten erforderlich wird.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 DVO-NKiTaG muss jede Kindertagesstätte mit mehr als 2 gleichzeitig anwesenden Gruppen über einen Raum oder abgrenzenden Bereich, insbesondere für Bewegungsangebote, verfügen.

 

Bislang wurde diese Vorschrift so ausgelegt, dass bei der Prüfung der Betriebserlaubnis mit zwei Gruppen plus einer Kleingruppe (10 Kinder) ein gesonderter Bewegungsraum nicht gefordert wurde.

 

Das Niedersächsische Landesjugendamt hat mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2022 nun überraschend geregelt, dass ein Bewegungsraum nunmehr schon ab 2,5 Gruppen vorgehalten werden muss – die Übergangsfrist endet wie bereits erwähnt am 01.08.2024.

Seitens des Kultusministeriums wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen erfolgen können.

Im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue sind die Kindertagesstätten in Zernien und in Neu Darchau von der neuen Auslegung betroffen.

Landkreisweit gibt es weitere Fälle in denen jetzt verzweifelt nach Lösungen gesucht wird.

Um zusätzlichen Raum zu schaffen sind Platz, Baugenehmigung, Baubegleitung, Finanzierung und personelle Ressourcen bei den Kommunen nötig.

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingswelle und der Mehrbelastungen durch zusätzliche traumatisierte Kinder in den Kitas, den Belastungen aus der Corona-Pandemie, den hohen Energiekosten, Inflation und Fachkräftemangel können Kommunen diese Vorgaben seitens des Landes nicht – und vor allem nicht in dieser rasanten Zeit umsetzen.

Vor den Herausforderungen dieser Zeit muss dringend Bürokratie abgebaut werden und nicht neue Standards definiert werden.

 

Die Kindertagesstätten in Zernien und Neu Darchau befinden sich zudem in unmittelbarer Nähe der Turnhallen der jeweiligen Grundschule.

 

Frau Scharf weist ganz deutlich darauf hin, dass wir hier auf dem Lande sind, im Gegensatz zu Großstätten haben wir große Außenanlagen, unternehmen Waldwochen, die Nähe zu den Grundschulen ist vielerorts vorhanden, es gibt Sportplätz und diese sollte auch genutzt werden können.

Hier müsste eine gesonderte Betrachtung erfolgen und Ausnahmegenehmigungen unbürokratisch erlassen werden.

 

Eine strikte Umsetzung bis zum 01.08.2024 ist für die Samtgemeinde Elbtalaue und wahrscheinlich für die meisten anderen Samtgemeinden aus den oben Gründen nicht umsetzbar.

 

Es kommt die Nachfrage, welche Konsequenzen einem Betreiber drohen, wenn diese Maßnahme nicht fristgerecht umgesetzt wird.

Drohen in diesem Fall Strafzahlungen?

 

Frau Scharf erläutert, dass die Betreiber hier ganz klar mit ihrer Betriebserlaubnis spielen - mindestens für die 0,5er-Gruppe.

Was der Wegfall einer Kleinstgruppe bei der derzeitigen angespannten Platzsituation im KiTa-Bereich bedeutet, muss Frau Scharf den Ausschussmitgliedern nicht gesondert erläutern.

 

Rh Herzog regt an, dass die Fraktionen hier gemeinsam eine Resolution ausarbeiten könnten und dem Land aufzeigen, dass hier auch auf die Örtlichkeiten der Einrichtungen und die Unterschiede zwischen ländlichen Gegenden und Städten betrachtet werden müssen.

Ggfs. sollten die Vertreterinnen und Vertreter des Landes eingeladen werden, damit sie sich ein Bild machen können.

 

Frau Scharf ist gerne bereit hier bei der Formulierung zu unterstützen.