Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Sachverhalt:

Der Samtgemeindeausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus dem Samtgemeindebürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Daneben gehört der gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 NKomVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue die 1. Samtgemeinderätin / der 1. Samtgemeinderat dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme (Antragrecht, aber kein Stimmrecht) an.

 

Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.

 

Die Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt.

 

Für jede Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Samtgemeindeausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Samtgemeindeausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.

 

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Samtgemeindeausschusses ist vom Rat durch Beschluss festzustellen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 02.11.2021 hat die Gruppe UWG/FDP unter anderem Herrn Guido Walter als Beigeordneten benannt. Herr Walter hat mittlerweile sein Mandat niedergelegt. Die Gruppe UWG/FDP hat ein neues Mitglied zu benennen.

 

Stellv. SgBgm Hanke benennt Hans-Werner Zachow als neuen Beigeordneten der Gruppe UWG/FDP im Samtgemeindeausschuss. Als dessen Stellvertreter wird Herr Holger Mertins benannt.

 

Rv Sperling lässt über diese Benennung abstimmen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 


Beschluss:

Die Sitzverteilung und die neue namentliche Besetzung werden festgestellt.