Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hitzacker möchte ich folgende Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur stellen. Wohlwissend, dass dies nur bedingt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt, wären wir trotzdem für eine Übersicht dankbar.

 

1.     Wird eine Ferienbetreuung für Kinder in Hitzacker angeboten? Wenn ja, wieviel Plätze und ab welchem Alter?

 

2.     Wie ist die Kita und Krippenplatzversorgung in Hitzacker im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis?

 

3.     Wie ist die Nachmittagsbetreuungssituation in Hitzacker, Angebotslage (wie viele Plätze und ab welchem Alter) und wie hoch ist die Nachfrage?

 

4.     Was kann die Stadt tun, gemeinsam mit der Samtgemeinde, um den Kita- und Krippenplatzmangel in Hitzacker aufzufangen, sei es mit einer Übergangslösung, bis eine neue Kita gebaut ist? Was ist der konkrete Stand der Planung und bis wann planen Sie die voraussichtliche Fertigstellung, was sind die nächsten Schritte und bis wann?

 

1. Eine spezielle Ferienbetreuung für Kinder in Hitzacker wird von kommunaler Seite nicht   

    angeboten. Die Hortgruppe der ev.-luth. Kindertagesstätte betreut auch in Ferienzeiten (außer    
    während der Schließzeit).

    Seit einigen Jahren versuchen Landkreis und Samtgemeinden, ein Angebot in den Kitas   

    einzurichten. Dies ist aufgrund des Fachkräftemangels wiederholt gescheitert. Ziel ist ein

    Ferienbetreuungsangebot zum Schuljahr 2023/2024 an 5 Orten im Kreisgebiet.

    Es gibt Ferienangebote über den Ferienpass https://www.luechow-dannenberg.de/ferienpass

 

2. Die Versorgungsquote im Planbereich Hitzacker (Hitzacker, Göhrde, Neu Darchau) liegt mit   

    Stichtag 1.1.22 im Krippenbereich bei 38,2% und im Elementarbereich bei 66 %. Angestrebt  

    wird gemäß Kita-Bedarfsplanung des Landkreises eine Versorgungsquote von 45 % im

    Krippen- und 96 % im Elementarbereich (die durchschnittliche Versorgungsquote liegt bei

    85 %). Bislang konnten Eltern in den Planbereich Dannenberg ausweichen, sodass der

    Rechtsanspruch auf Betreuung erfüllt werden kann.

 

3. Reine Nachmittagsplätze werden nicht nachgefragt und könnten auch nicht angeboten werden,

    da zunehmend Gruppen mit 6 Stunden Betreuung und Randzeitenbetreuung bzw. 

    Ganztagsplätze gesucht. Sprich die klassische Raumteilung in Vormittagsbetreuung und

    Nachmittagsbetreuung funktioniert nicht mehr. Räume in Kindertagesstätten sind regelmäßig

    mindestens bis 14.00 Uhr/15.00 Uhr belegt.

 

4. Übergangslösungen müssen die strikten Regelungen des NKitaG erfüllen, ansonsten erhält die

    Einrichtung keine Betriebserlaubnis.

 

    Erstes Ziel muss die Suche und Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks sein.

    Gleichzeitig ist zu klären, ob die Stadt Hitzacker als Bauherrin fungieren kann – Probleme:

    finanzielle Situation der Stadt, Baubegleitung durch Personal der Samtgemeinde derzeit mehr

    als fraglich, Kostenexplosion im Baubereich, Material- und Fachkräftemangel.

    Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zwischen LK, SG und Stadt zur

    Finanzierung des Baus der Einrichtung.

    Landkreis würde den Betrieb der Kindertagesstätte ausschreiben.

 

    Oder : Der Landkreis schreibt sowohl den Bau als auch den Betrieb aus.

 

Der Landkreis plant eine 3-gruppige Einrichtung mit einer Krippengruppe und zwei Elementargruppen für den Planbereich Hitzacker, um ein ortsnahes und bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

 

Mindeststandard für eine Außenfläche sind 12 m² pro Kind, ausgehend von 65 Kindern (15 Krippen- und 50 Elementarkindern) ergibt dies eine Außenfläche von mindestens 780 m², welche an das Gelände der Kindertagesstätte angrenzen muss. (§ 4 DVO-NKiTaG).