Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hitzacker möchte ich folgende Anfrage zur aktuellen Situation der Ukraine-Geflüchteten in Hitzacker zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur stellen. Wohlwissend, dass dies nur bedingt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt, wären wir trotzdem für eine Übersicht dankbar.

1.     Wie ist die aktuelle Lage mit Bezug auf Ukraine-Geflüchtete in der Stadt Hitzacker und zugehörigen Dörfern?

 

2.     Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wurden bisher erfasst? Wo kommen sie unter, wie sieht es mit der Kita und Grundschulversorgung aus? Wird die Gleichstellungsbeauftragte in den Planungen und Besprechungen einbezogen?

 

3.     In welchen Bereichen hat die Stadt mit der Versorgung und Betreuung ukrainischer Geflüchteter zu tun, kommen extra Kosten auf die Stadt zu?

 

4.     Wo sieht die Stadt noch Bedarfe, wo fehlt noch Unterstützung?

 

Ab dem 01.07.2022 sind die Samtgemeinden für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Da sie Leistungen nach SGB 2 erhalten, werden sie nicht weiter von den Samtgemeinden versorgt. Wer keine Unterkunft gefunden hat, gilt als obdachlos. Bis zum 12.08.2022 werden diese Geflüchteten bis zum Einzug in eine Wohnung weiterhin in der Turnhalle des Landkreises verbleiben. Dort wird eine Ausstattung zur Selbstversorgung mit Kühlschränken, Herden, Spülen etc. zur Verfügung gestellt. Diese Ausstattung wird von den drei Samtgemeinden im Landkreis finanziert. Nach dem 12.08.22 werden die Geflüchteten dann in eine kleinere Turnhalle des Landkreises in Lüchow umziehen. Dort werden sie sich ebenfalls selbst versorgen. Bei der Wohnraumakquise ist bei Bedarf die Samtgemeinden behilflich.

Für die Stadt Hitzacker (Elbe) entstehen somit keine Extrakosten.  

 

Besuch der Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue wie folgt (Stand 30.6.22):

Grundschule Hitzacker 9 Kinder (GS Dannenberg 5, Göhrde 4, Gusborn 3, Prisser 1, Neu Darchau 0, Breselenz 2)

 

Für die Kindertagesstätten liegen keine Zahlen vor – es gibt einzelne Aufnahmen, sofern Plätze vorhanden.

Problematik bislang Aufnahme eines 26. Kindes im Elementarbereich nur bis 31.7.22 als Ausnahme möglich, die künftige Regelung ist noch im Anhörungsverfahren.

Es wird davon ausgegangen, dass eine Verlängerung für das nächste KiTa-Jahr (bis 31.7.23) erfolgen wird.

Insgesamt gibt es 74 Ukraine-Geflüchtete.

45 Erwachsene und 29 Kinder im Alter von 2 Monaten bis 17 Jahren.