Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und geht auf folgenden der Verwaltung zugegangenen Antrag ein.

 

Von: ulrike.frei@posteo.de <ulrike.frei@posteo.de> Gesendet: Mittwoch, 28. Juli 2021 08:12

An: Jürgen Meyer ,Notariat von dem Bussche - Julie Wiehler

Betreff: Fahrradstadt Hitzacker, Elbstraße und Kaufleute

Guten Tag Herr Meyer, hiermit möchte ich als Inhaberin des eigenArts, Elbstraße 3 in Hitzacker

im Zuge der Umwandlung der Stadt Hitzacker in eine zeitgemässe Fahrradstadt einen Antrag stellen. In der Elbstraße wird sehr wild geparkt. Das Nachsehen haben FahrradfahrerInnen, AnwohnerInnen und wir Kaufleute. Der sehr schmale Fußweg, ohne erhöhten Randstein zur Straße, erschwert für viele AutofahrerInnen anscheinend das korrekte Einparken, so daß wir täglich erleben wie der schmale Gehweg zugeparkt oder teilweise beparkt wird. FahrradfahrerInnen stellen ihre Räder oft aus Not auch noch auf den Gehweg, so daß alles verstopft wird für KundInnen, FußgängerInnen, Kinderwagen und Rollatoren. Unser Antrag, in diesem Fall von mir, Ulrike Frei und meiner Nachbarin Stephanie Lübbert, Inhaberin des Geschäftes Feuer und Flamme, lautet dahingehend, daß direkt vor den Häusern NR.3 und NR7 ein Fahrradparkplatz auf der Straße gekennzeichnet wird. Es genügt ein großzügig weiß umrandetes Areal. Das ist ohne großen Aufwand und mit wenig Kosten machbar. Für die Elbstraße steht insgesamt dringend ein neues Konzept an, und wir finden einen runden Tisch für AnwohnerInnen, Kaufleute und PlanerInnen angebracht und sinnvoll. Am wichtigsten und schnellsten zu verwirklichen sind jedoch für uns die Fahrradparkplätze vor den zwei Geschäften in der Elbstraße. Wir bitten Sie, Herr Meyer, sich dringlichst um Fahrradparkplätze in der Elbstraße in Hitzacker zu bemühen!

Mit freundl. Grüßen, Ulrike Frei, eigenArt, Elbstraße 3, 29456 Hitzacker ulrike.frei@posteo.de

 

Fachbereichsleiter Hesebeck verweist auf die Diskussionen im Fachausschuss BPUKH vom 22.03.2022 und des Verwaltungsausschusses vom 21.04.2022 sowie den entsprechenden Niederschriften.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung und Beschlussempfehlung des BPUKH vom 22.03.2022

Der Antrag der Geschäftsinhaberinnen Ulrike Frei und Stephanie Lübbert auf Fahrradstellflächenmarkierung vor den Gebäuden Elbstr. 3 und 7 wird abgelehnt.

 

Weitere Fahrradstellplätze (Fahrradbügel) sollen im Bereich Elbstr. 12/Zollstr. 3 entstehen. Es wird geprüft, ob es hierzu bereits einen politischen Beschluss gibt.

 

Um die Parksituation vor den o.g. Gebäuden zu entschärfen, soll ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung für die Umsetzung des Halteverbotsschildes von Gebäude Elbstr. 3 an die Gebäudeecke Elbstr.7/9 gestellt werden.

 

 

Anmerkung der Verwaltung: Der ursprünglich in Rede stehende Beschluss des VA aus dem Jahr 2019 wurde zwischenzeitlich umgesetzt (Aufstellung von 2 Fahrradbügeln vor dem Geschäft „Ritz“).

Dies entspricht Satz 2 des Beschlussvorschlages.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2022 wurde beantragt, über Satz 1 und Satz 3 des Beschlussvorschlages lediglich zu empfehlen und eine endgültige Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.

Dahingehend wurde die Ursprungsvorlage erweitert.

 

Fachbereichsleiter verliest folgende einstimmige Beschlussempfehlung des VAH/XI/04 vom 21.04.2022:

Der Antrag der Geschäftsinhaberinnen Ulrike Frei und Stephanie Lübbert auf Fahrradstellflächenmarkierung vor den Gebäuden Elbstr. Nr. 3 und 7 wird abgelehnt.

 

Um die Parksituation vor den o.g. Gebäuden zu entschärfen soll ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung für die Umsetzung des Halteverbotsschildes von Gebäude Elbstr. Nr. 3 an die Gebäudeecke Elbstr. 7/9 gestellt werden.

 

Rf Zühlke beantragt, über beide Sätze einzeln abzustimmen.

Dagegen werden keine Bedenken erhoben.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)       Der Antrag der Geschäftsinhaberinnen Ulrike Frei und Stephanie Lübbert auf Fahrradstellflächenmarkierung vor den Gebäuden Elbstr. Nr. 3 und 7 wird abgelehnt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11

 

b)      Um die Parksituation vor den o.g. Gebäuden zu entschärfen soll ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung für die Umsetzung des Halteverbotsschildes von Gebäude Elbstr. Nr. 3 an die Gebäudeecke Elbstr. 7/9 gestellt werden.

 

       Mehrheitlich beschlossen

              Ja 8  Nein 3