Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Es liegt ein Antrag eines anliegenden Grundstückseigentümers vor, die bestehende Tempo 30 Zone durch bauliche Maßnahmen zu unterstützen. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Straße „Birkenweg“ wurde im Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 10.02.2022 eine Verkehrsmessung durchgeführt.  Im Messungszeitraum haben insgesamt 948 Kraftfahrzeuge (täglich durchschnittlich 102,5) die Straße passiert.

 

Fahrtrichtung Ginsterweg in Richtung Niestedter Weg:

Fahrzeuge gesamt:         471

-       bis 20 km/h        70

-       bis 30 km/h        185

-       bis 40 km/h        117

-       bis 50 km/h        59

-       über 50 km/h    40

Geschwindigkeitsüberschreitung 45,86 %

 

Fahrtrichtung Niestedter Weg in Richtung Ginsterweg

Fahrzeuge gesamt:         477

-       bis 20 km/h        33

-       bis 30 km/h        131

-       bis 40 Km/h       165

-       bis 50 km/h        113

-       über 50 km/h    35

Geschwindigkeitsüberschreitung 65,62 %

 

Bei der Straße Birkenweg handelt es sich um eine Anliegerstraße mit einer sehr geringen Bedeutung für den Durchgangsverkehr. Bei dem anfallenden Verkehr handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit fast ausschließlich um Quell- und Zielverkehr. Festzuhalten ist der hohe prozentuale Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Es ist zu entscheiden, ob die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch bauliche Maßnahmen (Schwellen, Verschwenkungen etc.) unterstützt werden soll.

 

Herr Beckmann trägt den Sachverhalt der Vorlage vor. In der anschließenden kurzen Diskussion, in der es um die grundsätzliche Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen in den Straßen „Birkenweg“ und „Heidweg“ geht, macht AV Siemke den Vorschlag beide Straßen mit einem „Berliner Kissen“ in den mittleren Bereichen der jeweiligen Straßen zu versehen. Nach weiterer kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zur Unterstützung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird in etwa der Mitte der Straßen „Birkenweg“ und „Heidweg“ jeweils ein „Berliner Kissen“ aufgebracht.         

Die Größe der Kissen soll so bemessen sein, dass Kraftfahrzeuge mit mindestens einer Fahrzeugseite das Kissen passieren müssen.