Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt 2021 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 36 T€ ein Jahresüberschuss von 160 T€ erzielt. Damit konnten die Fehlbeträge aus Vorjahren bis auf 47 T€ abgebaut werden. Zum Jahresüberschuss hat insbesondere die höhere Zahl geleisteter Arbeitsstunden beigetragen.

Die einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im Prüfungsbericht ausführlich erläutert.

Der Prüfungsbericht wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue -bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

-       Entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

 

-       Vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat“.

 

Nach der Eigenbetriebsverordnung kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

Das Rechnungsprüfungsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen nicht für erforderlich gehalten werden.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Prüfungsbericht und gibt zu verstehen, dass das Rechnungsprüfungsamt diesem Bericht zustimmt.

Weiter berichtet Betriebsleiter Klafak, dass das positive Ergebnis durch die Erhöhung der Stundensätze und einen geringeren Krankenstand, wodurch die Fahrzeuge und Geräte auch mehr genutzt wurden, erziehlt wurde. Der Überschuss ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen. Ein Fehlbetrag von ca.47.000€ muss noch gedeckt werden.

 

Nach weiterer Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird festgestellt.

b)      Der für das Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 159.612,39 Euro ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.

c)       Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.