Eine Einwohnerin aus Streetz fragt, ob für das neben ihrem Grundstück in den letzten Wochen betriebene Sägewerk eine Genehmigung vorliegt.

FBL Hesebeck antwortet, dass für den Betrieb eines mobilen Sägewerkes grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigt wird, es sei denn, es wird gewerblich und immer an einem Standort genutzt. Nach seiner Kenntnis sind die Sägearbeiten an dem Standort bereits beendet worden.