Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Am 16.11.2020 hat der Rat der Gemeinde Langendorf beschlossen, dass die Bushaltestelle „Langendorf -Ost“ zur barrierefreien Bushaltestelle umgebaut wird.

 

Auszug aus dem Protokoll v. 16.11.2020:

 

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagt.

 

Der Planungsauftrag für die Umbaumaßnahme wurde durch Beschluss vom 04.03.2021 an das Planungsbüro Schulz & von der Ohe aus Uelzen vergeben.

 

Auf Grundlage der erfolgten Planungen wurde ein Antrag auf Förderung für den Umbau aus Mitteln des ÖPNV an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.

Diesem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 stattgegeben.

 

Die Gemeinde Langendorf erhält im Rahmen der Projektförderung unter Zugrundelegung von zuwendungsfähigen Ausgaben von max. 85.800,- € eine Zuwendung in Höhe von 64.350,- €.

 

Somit würde sich der Eigenanteil der Gemeinde Langendorf für den beidseitigen Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle auf voraussichtlich 21.450,- € belaufen.

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Langendorf am 14.03.2022 wurde der Wunsch geäußert, diesen Beschluss aufzuheben und die freiwerdenden eigenen Haushaltsmittel tlw. für den neu anzulegenden Spielplatz zu verwenden.

 

Im Falle der Aufhebung des Ausbaubeschlusses sind die bewilligten Fördermittel i.H.v. 64.350,- € zurückzugeben. Ferner trägt die Gemeinde Langendorf die bisherigen aufgewendeten Planungskosten i.H.v. 6.271,91 € komplett aus Eigenmitteln.

 

Die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normiert.

§ 8 des BGG sagt aus, dass Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV möglichst barrierefrei zu gestalten sind. Ergänzend hierzu wurde das Personenbeförderungsgesetz novelliert. Hierin ist jetzt u.a. geregelt, dass bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV herzustellen ist. Ausnahmen hierzu können in den örtlichen Nahverkehrsplänen geregelt werden, was im Landkreis Lüchow-Dannenberg in dem 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan geschehen ist. Hierin wurde u.a. eine Priorisierung der auszubauenden Bushaltestellen vorgenommen, welche eine zeitliche Verschiebung der Schaffung der Barrierefreiheit beinhaltet.

 

Die Bushaltestelle Langendorf -Ost- ist in die Kategorie B eingeordnet, welche die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2026 vorsieht.

 

Ob oder ggf. welche Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde Langendorf erwachsen können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Politisches Ansinnen war es, dass je nach Haushaltslage die Barrierefreiheit der priorisierten Bauhaltestellen nach und nach geschaffen werden soll.

 

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung steht es der Gemeinde Langendorf frei, den seinerzeit gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Langendorf -Ost“ vom 16.11.2020 wird aufgehoben.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt eine barrierefreie Bushaltestelle anhand eines Fotos vor. Weiter stellt sie den Sachverhalt dar.

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter, widerspricht der Darstellung auf dem Foto. Die barrierefreien Bushaltestellen in der Samtgemeinde Elbtalaue sehen anders aus. Beispiele dafür sind die bereits barrierefrei umgebaute Bushaltestellen in Pudripp, Siemen, Quickborn und Dannenberg in der Lüneburger Straße. Diese Bushaltstellen sind kleiner gefasst, die Schilder sind zugänglicher, es werden Fahrradbügel verbaut, Hindernisse in Form von Hecken gibt es nicht. Ein Warnhinweis als Fahrbahnmarkierung ist sinnvoll, da es in dem Bereich der Haltestelle keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h geben wird.

 

Zusätzlich erklärt er zur Vorlage, abweichend vom Zeitungsbericht, dass das „eingesparte“ Geld für die Bushaltestelle nicht stattdessen für den neuen Spielplatz verwendet wird. Für beide Maßnahmen ist Geld im Haushalt vorhanden. Es besteht keine Notwendigkeit, eine Maßnahme zugunsten der anderen fallen zu lassen.

Weiterhin erläutert er, dass es bei der Schaffung von Barrierefreiheit nicht nur für bewegungseingeschränkte Menschen, sondern auch für Menschen mit einer Einschränkung der Sehkraft umgebaut wird. Die taktilen Elemente dienen diesen Menschen der Orientierung.

Auch wenn es nur ein oder zwei gehandicapte Kinder in der Gemeinde gibt, so haben auch diese ein Recht auf Barrierefreiheit. Zusätzlich bedeutet der Bau von barrierefreien Bushaltestellen Schaffung von Lebensqualität und Infrastruktur, gerade auch im Hinblick auf das nahegelegene Neubaugebiet „Mühlenberg“. 

Die Gemeinde sollte sich überlegen ob sie die zugesagte Förderung in Höhe von über 60.000 Euro wieder zurückgibt. Die finanzpolitische Lage wird sich zukünftig sicher nicht zum positiven wenden, wie lange es dieses Förderprogramm noch gibt, ist auch ungewiss.

Die gesetzliche Lage zu den barrierefreien Bushaltestellen ist normiert. In der Gemeinde Gusborn zum Beispiel sind schon zwei gebaut, dieses Jahr folgen zwei weitere und im nächsten Jahr sollen nochmals drei weitere Haltestellen barrierefrei umgebaut werden.

Einzig die Gemeinde Damnatz ist zunächst nicht betroffen, da sie keine Bushaltestellen in der  A oder B Kategorisierung haben.

 

Zu Irritation führte die Aussage eines stellv. Bgm aus der Gemeinde Küsten bei einer Veranstaltung des Nds. Städte- und Gemeindebundes, der diese gesetzlich normierte Aussage zur Barrierefreiheit in Frage gestellt hat. Tatsächlich handelt es sich nur um eine Handlungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes und keine Vorschrift.

 

Die Gemeinde Langendorf hat im Rahmen der politischen Selbstverwaltung die Möglichkeit, den damaligen Beschluss des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Langendorf -Ost- aufzuheben. Die Verwaltung rät allerdings davon ab.

 

Bgm’in Deegen-Miest erklärt, dass es sich um dabei um die Haltestelle bei Busses, beidseitig handelt. Weiter erläutert sie kurz die dann anstehenden Veränderungsmaßnahmen wie folgt:

 

Weiterhin ist die Aufhebung der Nutzung des Radweges im Bereich der Bushaltestelle nötig.

Dieser besagte Radweg ist aber seit Abbau der Schilder 2014 mittlerweile ein Gehweg. Genau um die Bezeichnung Radweg oder Gehweg gibt es im Moment noch keine Klarheit. Damit verbunden ist die Zuständigkeit der Wiederherstellung und Barrierefreiheitsherstellung des Geh/Fahrradweges nicht geklärt! Die Verhandlungen mit dem Landkreis laufen immer noch.

 

Stellv. Bgm Brownlee wirft ein, dass es laut Protokoll am 15.10.2019 die Zusage von Ernst-August Schulz die Zusage gab die Mängel des Gehweges zu beheben.

Bgm’in Deegen-Miest bestätigt, dass genau dieses Thema momentan Streitpunkt mit dem Landkreis ist.

 

Weiter erläutert Bgm’in Deege-Miest, dass es sich bei der umzubauenden Haltestelle einseitig um eine Busbucht handelt. Bei Neu-, Um- oder Ausbau von Haltestellen sollte darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Fahrzeuge die Haltestelle parallel zum Bord anfahren können. Aus diesem Grund werden als Haltestellen das Buskap oder die Haltestelle am Fahrbahnrand präferiert. Lediglich in Ausnahmefällen sollten Busbuchten angelegt werden. Der Hintergrund dabei ist, dass, die hinter dem Bus fahrenden Fahrzeuge, bei einer Busbucht langsam am Bus vorbeifahren dürfen. Bei einem Buskap oder Haltestelle am Fahrbahnrand, müssen die dahinter fahrenden Fahrzeuge halten. Sie verliest folgende Formulierung aus dem PBefG:

 

Bgm’in Deegen-Miest präsentiert die Prioritätenlist der Bushaltestellen. Demnach wären bis 2026 die Haltestellen Langendorf Ortsmitte, Langendorf Ost, Kacherien und Laase umzubauen. Das entspricht Investitionen von über 100.000 Euro. In der PBefG ist klar geregelt, dass Ortsteile mit 200 bis 1.000 Einwohnern mehr als eine Bushaltestelle umgebaut werden müssen. Dementsprechend sind nicht vier Haltestellen umzubauen. Zur Priorisierungssetzung zählt zudem auch wie oft die Haltestellen angefahren werden. Innerorts unter 3 liegt also in Priorität C. Weiterhin sind die Schulbusse extrem voll, es gibt nicht mal einen Platz für einen Rollstuhl.

Sie verliest folgenden Satz aus dem Auszug aus der Stellungnahme vom Institut für Menschenrechte: „Mobilitätslösungen können erst dann als solche erachtet werden, wenn sie der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen und den verschiedenen Beeinträchtigungsformen Rechnung tragen.

 

Stellv. Bgm’in Gosch Warning und Rh Cieply wenden ein, dass auch der Weg zur Bushaltestelle und der Bus selber barrierefrei sein müssen.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt die Stellungnahme des Behindertenbeirates des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Diese geben folgende Mängel an, die bei der Planung zur barrierefreien Bushaltestelle nicht berücksichtigt wurden:

-       Kein Zebrastreifen zur sicheren Straßenüberquerung vorhanden

-       überdachter Wartebereich muss neu links und rechts inklusive eines Wartebereichs für Rollstuhlfahrer

-       Beleuchtung beidseits fehlt

-       Informationstafel mit Fahrplänen muss rollstuhlgerecht angebracht werden

Die Kosten dazu stellt Bgm’in Deegen-Miest wie folgt vor

-       Zebrastreifen 600 Euro (muss verkehrsbehördlich angeordnet werden)

-       überdachter Wartebereich 4.000 Euro

-       Beleuchtung 6.000 Euro

-       rollstuhlgerechte Informationstafel ist bereits in den Kosten miteinkalkuliert

Sie erinnert weiterhin an die Stellungnahme der Mobilitätsagentur des Landkreises, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass auch die Zuwegungen der Haltestellen berücksichtigt werden müssen.

Abschließend stellt Bgm’in Deegen-Miest eine Kostenaufstellung vor, aus der der Eigenanteil des Antragstellers mit 21.450 Euro hervorgeht. Aber Plädoyer lautet daher wie folgt:

Wir können uns für vermutlich 21.450,00€ die Bushaltestellen renovieren lassen. Nur sind wir dann weit weg von barrierefreien Bushaltestellen, die wirklich den behinderten Menschen helfen. Aber die Förderung wird genutzt.

 

Zusätzlich stellt Bgm’in Deegen-Miest die Kostenaufstellung aus 2019 vor und stellt in Frage, ob diese Kosten noch gehalten werden können. Daraus ergeben sich folgende Fragen

1)    Wie hoch sind die aktuellen Kosten tatsächlich?

2)    Wird der Fördersatz erhöht?

3)    Was passiert mit dem Fahrradweg?

4)    Warum wurde die Prioritätenliste nicht nochmal aktualisiert bzw. sollte dies aktuell erfolgen?

 

Herr Beckmann, Fachdienstleiter informiert noch einmal, dass die Förderung ausschließlich für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen gewährt wird. Die Instandhaltung von Wegen, Straßen oder Radwegen sind nicht Gegenstand der Förderungen. Auch hat die ungeklärte Situation des Geh- bzw. Radweges in Langendorf nichts mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen zu tun. Diese unterschiedlichen Angelegenheiten müssen strikt voneinander getrennt werden.

 

Weiter berichtet er, dass der Nahverkehrsplan u.a. auch die Umrüstung der Busse vorsieht. Es sind nicht nur die Gemeinden in der „Bringschuld“ bei der Umsetzung des NVP, sondern auch die Verkehrsgesellschaften.

Anmerkung der Verwaltung: dieser wird auf Nachfrage von Rf Porsch mit der Niederschrift nachgereicht.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning gibt zu bedenken, dass die Bushaltestelle in Laase auf dem Deich gar nicht umzubauen ist. Hier kann kein barrierefreier Zugang gestaltet werden.

Herr Beckmann antwortet, dass diese nicht gelistet ist. Zusammen mit Frau Deegen, Bgm’in a.D. erklärt er, dass es sich bei der gelisteten Haltestelle um die in Fahrtrichtung Gorleben handelt.

 

Herr Beckmann beantwortet die, 3 Absätze zuvor, gestellten Fragen von Bgmìn Deegen-Miest.

1)      Gebaut wird, wie geplant, dabei wird nichts gebaut, was nicht gebaut werden muss. Herr Beckmann erachtet die dargestellten Kosten etwas höher, als sie tatsächlich sein werden. Er betont, dass grundsätzlich eher mit höheren Antragskosten reingegangen wird. Dementsprechend fällt die Bewilligung höher aus. Im Falle von niedrigeren Baukosten würde nicht der komplette Fördermittelrahmen ausgeschöpft werden, die Gemeinde erhält aber auf jeden Fall 75 % der Baukosten als Förderung.

2)      Die Förderhöhe ist festgeschrieben und kann nicht mehr verändert werden.

3)      Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Bushaltestelle, die natürlich zugänglich gemacht werden muss. Grundsätzlich handelt es sich hier aber um zweierlei Maßnahmen, der Radweg ist nicht Gegenstand der Fördermaßnahme.

4)      Die Prioritätenliste ist, wie von Frau Harlfinger-Düpow auch mitgeteilt, festgeschrieben. Diese wurde von einem Arbeitskreis ausgearbeitet. Die Umsetzung obliegt den jeweiligen Kommunen.

 

Rf Porsch erkundigt sich, ob die Gemeinde die aktuelle Förderung auch bis 2026nutzen könnte.

Herr Beckmann erläutert, dass die aktuelle Förderbewilligung für 2022 gilt. Nur aufgrund des Zeitungsartikels ist noch keine Ausschreibung dazu erfolgt. Der Förderbescheid verfällt nach der Bindung von einem Jahr. Ein neuer Antrag käme erst in 2024 zum Tragen, da die Antragstellung immer zum 31.05. des Vorjahres abgeschlossen sein muss. Ob es diese Förderung zukünftig, auch für 2024, noch geben wird, kann er nicht garantieren.

 

Rf Porsch würde den Umbau der Bushaltestellen gern hintenanstellen, bis die Angelegenheit zum Geh- bzw. Radweg mit dem Landkreis geklärt ist.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee erinnert, dass sich schon im alten Rat vehement gegen den Umbau der Bushaltstellen gewehrt hat. Der Gemeinde ist aber, auch auf mehrfache Nachfrage, immer wieder vermittelt worden, dass dieser Umbau stattfinden muss. Wird die Förderung nicht beantragt, dann bleibt die Gemeinde evt. allein auf den Kosten sitzen. Sie erklärt zudem, dass sie grundsätzlich behindertengerechtes Bauen befürwortet, allerdings muss vorher geklärt werden, wer für die Zuwegung zuständig ist.

 

Herr Beckmann gibt zu bedenken, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau gibt, derzeit aber keine Konsequenzen bei Nichtumbau erfolgen.

 

Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt keine Förderung mehr geben sollte, müsste die Gemeinde die Kosten evtl. selbst tragen.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee meint, im Falle einer Umbauverpflichtung, der Rücknahme des Beschlusses nicht zustimmen zu können.

 

Bgm’in Deegen-Miest erwähnt abschließend muss deutlich werden, dass die Gemeinde Langendorf weiterhin an der Barrierefreiheit festhält, dieses aber durch die Umbaumaßnahmen der Bushaltestellen nicht erfüllt sieht, dies eher als Nachteil für das Erreichen des Zieles beurteilt wird und daher neue Möglichkeiten in die aktuellen Konzepte einfließen müssen.

In Zeiten wo über e-Mobilität und Carsharing gesprochen wird, sieht sie das Risiko, dass der Landkreis sich aus der Barrierefreiheit zurückzieht, sobald die Bushaltestellen umgebaut sind. In Langendorf führt der Umbau einer Bushaltestelle einfach nicht zum Ziel.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee erwähnt abermals die Situation im alten Rat. Man war der Auffassung, dass umgebaut werden muss, dies verpflichtend ist, um die Gemeinde nicht unnötig zu belasten, wurde daraufhin der Förderantrag gestellt. Sie ist grundsätzlich der Meinung, dass die Barrierefreiheit anders angegangen werden muss. Auch die Busse müssen angepasst werden.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt zusätzlich die Investition in die Energieform, Diesel und Benzin, in Frage. Diese haben keine Zukunft.

 

Rf Porsch wiederspricht dem. Die Busse können auch mit anderen Energieformen, zum Beispiel Wasserstoff, betrieben werden.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning erwähnt abermals, dass der Weg zur Bushaltestelle auch im Fokus stehen muss.

 

Bgm’in Deegen-Miest erwähnt die Bushaltestelle beim Gasthaus Hinze. Diese befindet sich auf Privatgrundstück, der Eigentümer würde Baumaßnahmen auf Privatgrund nicht zwangsläufig zustimmen.

Bgm’in Deegen-Miest berichtet vom geplanten Umbau einer Haltestelle in der Ghörde. Dort sollte gerade mit dem Umbau begonnen werden, dann kam die Information, dass diese Haltstelle gar nicht mehr angefahren wird.

Dem widerspricht Herr Beckmann, Fachdienstleiter. Dies lag einzig an der fehlenden Kreditgenehmigung für den Eigenanteil. Der Umbau ist weiterhin vorgesehen.

 

Rh Hintzmann unterstützt Bgm’in Deegen-Miest aufgrund ihres schlüssigen Vortrages. Es muss nicht zwingend umgebaut werden nur weil es Förderung gibt. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Busfahrer den Rollstuhlfahrern beim Ein- und Aussteigen gar nicht helfen dürfen. Er spricht sich für Antrag 1 aus. Auch ist bis 2026 noch genügend Zeit. Im Übrigen würde es nichts nützen in Langendorf barrierefrei einzusteigen und am Ziel nicht barrierefrei aussteigen kann. Er glaubt auch nicht, dass es zukünftig die Verpflichtung zum Umbau geben wird. Das könne deutschlandweit gar nicht durchgesetzt werden.

 

Bgm’in Deegen-Miest führt zu dem Antrag 3 an, wenn der Fahrradweg nicht saniert wird, bringt auch Barrierefreiheit nichts.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee spricht sich auch für Antrag 3 aus. Aufgrund der Tatsache, dass der Umbau zurzeit noch nicht verpflichtend ist, es aber eine Verpflichtung geben wird, tut sie sich hier mit einer Entscheidung schwer.

 

Herr Beckmann betont noch einmal, dass es so im Gesetz steht.

 

Rf Porsch erwidert, dass im Gesetz auch steht, der Nahverkehrsplan würde näheres regeln. Im Nahverkehrsplan wird von keiner Pflicht gesprochen.

Bgm’in Deegen-Miest unterstreicht dies. Weiterhin ist dort vermerkt, dass keine Gemeinde durch den Umbau in den finanziellen Ruin getrieben wird.

 

Herr Beckmann antwortet auf den Einwand von Rh Hintzmann, dass man von Langendorf aus überall barrierefrei am Ziel angekommen und von dort weiterfahren könne. In Dannenberg am Bahnhof und am ZOB kann barrierefrei umgestiegen werden. Das barrierefreie Netz wird immer weiter ausgebaut.

 

Weiter informiert er, dass der Antrag 2 nicht gestellt werden kann. Dort würde wieder mit einem Planer zusammengearbeitet werden müssen, folglich würden entsprechende weitere Kosten entstehen.

Ferner ist auch der Antrag 3 in dieser Form nicht richtig, da die Förderung nur für die Bushaltstelle gilt. Der Fahrradweg ist nicht Gegenstand des ÖPNV.

 

Stellv.Bgm’in Gosch-Warning schlägt vor stattdessen eine jährliche Überprüfung des Nahverkehrsplans zu beantragen.

 

Bgm’in Deegen-Miest erkundigt sich, wer die Prioritätenliste erstellt hat.

Herr Beckmann gibt den Landkreis als Ersteller an.

 

Deegen-Miest sieht sich abermals bestätigt. Der Landkreis legt der Gemeinde eine Aufgabe auf, kommt aber seiner eigenen nicht nach. Das Argument, es stünden aktuell zu wenig Leute zur Verfügung, darf dabei keine Entschuldigung sein. Zudem meint sie die Position der Gemeinde durch den Umbau zu schwächen. Damit würde die Gemeinde anerkennen, dass der Radweg ein Gehweg ist, demnach müsste nicht mehr wie gefordert umgenutzt werden.

 

Herr Beckmann gibt zu bedenken, dass der Punkt aufgrund von einzuhaltenden Fristen in die Ausschreibung gehen müsste. Wenn die Ausschreibung nicht erfolgt werden die Fördermittel zurückgegeben. Die bereits gezahlten 6.000 Euro für die Planung zahlt die Gemeinde aus eigener Tasche.

 

Rh Benz schrickt vor einer eventuellen späteren Verpflichtung zum Umbau ohne Fördermittel zurück. Das Risiko ist ihm mit 85.000 Euro deutlich zu hoch.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee würde dem Umbau gerne zustimmen, aber es fehlen ihr die Grundvoraussetzungen wie gute Zuwegung. Weiter bemängelt sie die vollen Busse und die fehlende Umgestaltung dieser.

 

Bgm’in Deegen-Miest wundert sich weiter, warum nur eine Bushaltestelle umgebaut werden soll, wo doch weitere in der gleichen Priorisierung sind.

Herr Beckmann antwortet darauf, dass es natürlich, allein wegen der dann einmalig anfallenden Planungskosten, von Vorteil gewesen wäre alle Bushaltestellen auf einmal umzubauen. Dies hat der Haushalt aber zum Zeitpunkt der Beratung seinerzeit nicht hergegeben.

Daraus schlussfolgert Bgm’in Deegen-Miest, dass die Förderung noch weiterlaufen wird.

 

Rf Porsch bittet darum, das Thema Barrierefreiheit weiter zu verfolgen.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee und Bgm’in Deegen -Miest sehen eine jetzige Ablehnung als klare Aufforderung an den Landkreis, sich endlich um den Radweg zu kümmern.

 

Bgm’in Deegen-Miest erwähnt die Verkehrserhebung von 2020. Diese sagt aus, dass im Landkreis Lüchow-Dannenberg 18% der Bevölkerung auf Barrierefreiheit angewiesen sind und nur 5% ausschließlich den Bus nutzen.

 

Stellv. Bgm’in Brownlee betont, wie wichtig das Thema Barrierefreiheit grundsätzlich ist, es ist gut vorstellbar, dass wenn es diese Haltestellen gibt, die Preise und Fahrzeiten attraktiver sind, viele Menschen ihr Auto auch stehen lassen würden. Hier ist allerding die Mobilitätsagentur gefragt.

Bgm’in Deegen-Miest erklärt, der Kontakt zu eben dieser ist hergestellt.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt folgenden Antrag:

Ich beantrage, die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates Langendorf vom 16.11.2020 bezüglich des Umbaus der Bushaltestellen zur Barrierefreiheit aufzuheben. 

 

Auf diesen Antrag entfallen 6 Ja  1 Nein  1 Enthaltung

 

Der folgende Antrag entfällt:

Ich beantrage, die Verwaltung zu einer neuen Kalkulation des Umbaus aufzufordern.

 

Weiter beantragt Bgm’in Deegen-Miest folgendes:

Ich beantrage, die Möglichkeiten der Barrierefreiheit abzuklären und dabei den Fahrradweg, das neue Mobilitätskonzept und alle anderen Bereiche des ÖVP einzubeziehen.

 

Auf diesen Antrag entfallen 8 Ja  0 Nein  0 Enthaltungen

 

Der Rat fasst folgenden

 


 

Beschluss:

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Langendorf -Ost“ vom 16.11.2020 wird aufgehoben.

 

Abschließend wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde Langendorf weiterhin an der Barrierefreiheit festhält, dieses aber durch die Umbaumaßnahmen der Bushaltestellen nicht erfüllt sieht, dies eher als Nachteil für das Erreichen des Zieles beurteilt wird und daher neue Möglichkeiten in die aktuellen Konzepte einfließen müssen.