Sitzung: 25.04.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0151/2022
Sachverhalt:
Am 16.11.2020 hat
der Rat der Gemeinde Langendorf beschlossen, dass die Bushaltestelle
„Langendorf -Ost“ zur barrierefreien Bushaltestelle umgebaut wird.
Auszug aus dem
Protokoll v. 16.11.2020:
Entsprechende
Haushaltsmittel sind im Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagt.
Der Planungsauftrag
für die Umbaumaßnahme wurde durch Beschluss vom 04.03.2021 an das Planungsbüro
Schulz & von der Ohe aus Uelzen vergeben.
Auf Grundlage der
erfolgten Planungen wurde ein Antrag auf Förderung für den Umbau aus Mitteln
des ÖPNV an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.
Diesem Antrag wurde
mit Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 stattgegeben.
Die Gemeinde
Langendorf erhält im Rahmen der Projektförderung unter Zugrundelegung von
zuwendungsfähigen Ausgaben von max. 85.800,- € eine Zuwendung in Höhe von
64.350,- €.
Somit würde sich
der Eigenanteil der Gemeinde Langendorf für den beidseitigen Umbau zur
barrierefreien Bushaltestelle auf voraussichtlich 21.450,- € belaufen.
In der Sitzung des
Rates der Gemeinde Langendorf am 14.03.2022 wurde der Wunsch geäußert, diesen
Beschluss aufzuheben und die freiwerdenden eigenen Haushaltsmittel tlw. für den
neu anzulegenden Spielplatz zu verwenden.
Im Falle der
Aufhebung des Ausbaubeschlusses sind die bewilligten Fördermittel i.H.v.
64.350,- € zurückzugeben. Ferner trägt die Gemeinde Langendorf die bisherigen
aufgewendeten Planungskosten i.H.v. 6.271,91 € komplett aus Eigenmitteln.
Die gesetzliche
Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit ist im
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie im Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) normiert.
§ 8 des BGG sagt
aus, dass Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV möglichst barrierefrei
zu gestalten sind. Ergänzend hierzu wurde das Personenbeförderungsgesetz
novelliert. Hierin ist jetzt u.a. geregelt, dass bis zum 01.01.2022 eine
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV herzustellen ist.
Ausnahmen hierzu können in den örtlichen Nahverkehrsplänen geregelt werden, was
im Landkreis Lüchow-Dannenberg in dem 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan
geschehen ist. Hierin wurde u.a. eine Priorisierung der auszubauenden
Bushaltestellen vorgenommen, welche eine zeitliche Verschiebung der Schaffung
der Barrierefreiheit beinhaltet.
Die Bushaltestelle
Langendorf -Ost- ist in die Kategorie B eingeordnet, welche die Umsetzung der
Barrierefreiheit bis 2026 vorsieht.
Ob oder ggf. welche
Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften
der Gemeinde Langendorf erwachsen können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
beurteilt werden.
Politisches
Ansinnen war es, dass je nach Haushaltslage die Barrierefreiheit der
priorisierten Bauhaltestellen nach und nach geschaffen werden soll.
Im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung steht es der Gemeinde Langendorf frei, den
seinerzeit gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss aufzuheben.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde
Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Langendorf -Ost“
vom 16.11.2020 wird aufgehoben.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt eine barrierefreie Bushaltestelle anhand eines Fotos vor. Weiter stellt
sie den Sachverhalt dar.
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter, widerspricht der Darstellung auf dem Foto. Die barrierefreien
Bushaltestellen in der Samtgemeinde Elbtalaue sehen anders aus. Beispiele dafür
sind die bereits barrierefrei umgebaute Bushaltestellen in Pudripp, Siemen,
Quickborn und Dannenberg in der Lüneburger Straße. Diese Bushaltstellen sind
kleiner gefasst, die Schilder sind zugänglicher, es werden Fahrradbügel
verbaut, Hindernisse in Form von Hecken gibt es nicht. Ein Warnhinweis als
Fahrbahnmarkierung ist sinnvoll, da es in dem Bereich der Haltestelle keine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h geben wird.
Zusätzlich erklärt
er zur Vorlage, abweichend vom Zeitungsbericht, dass das „eingesparte“ Geld für
die Bushaltestelle nicht stattdessen für den neuen Spielplatz verwendet wird.
Für beide Maßnahmen ist Geld im Haushalt vorhanden. Es besteht keine
Notwendigkeit, eine Maßnahme zugunsten der anderen fallen zu lassen.
Weiterhin erläutert
er, dass es bei der Schaffung von Barrierefreiheit nicht nur für
bewegungseingeschränkte Menschen, sondern auch für Menschen mit einer
Einschränkung der Sehkraft umgebaut wird. Die taktilen Elemente dienen diesen
Menschen der Orientierung.
Auch wenn es nur
ein oder zwei gehandicapte Kinder in der Gemeinde gibt, so haben auch diese ein
Recht auf Barrierefreiheit. Zusätzlich bedeutet der Bau von barrierefreien
Bushaltestellen Schaffung von Lebensqualität und Infrastruktur, gerade auch im
Hinblick auf das nahegelegene Neubaugebiet „Mühlenberg“.
Die Gemeinde sollte
sich überlegen ob sie die zugesagte Förderung in Höhe von über 60.000 Euro
wieder zurückgibt. Die finanzpolitische Lage wird sich zukünftig sicher nicht
zum positiven wenden, wie lange es dieses Förderprogramm noch gibt, ist auch
ungewiss.
Die gesetzliche
Lage zu den barrierefreien Bushaltestellen ist normiert. In der Gemeinde
Gusborn zum Beispiel sind schon zwei gebaut, dieses Jahr folgen zwei weitere
und im nächsten Jahr sollen nochmals drei weitere Haltestellen barrierefrei
umgebaut werden.
Einzig die Gemeinde
Damnatz ist zunächst nicht betroffen, da sie keine Bushaltestellen in der A oder B Kategorisierung haben.
Zu Irritation
führte die Aussage eines stellv. Bgm aus der Gemeinde Küsten bei einer
Veranstaltung des Nds. Städte- und Gemeindebundes, der diese gesetzlich
normierte Aussage zur Barrierefreiheit in Frage gestellt hat. Tatsächlich
handelt es sich nur um eine Handlungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes
und keine Vorschrift.
Die Gemeinde
Langendorf hat im Rahmen der politischen Selbstverwaltung die Möglichkeit, den
damaligen Beschluss des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Langendorf -Ost-
aufzuheben. Die Verwaltung rät allerdings davon ab.
Bgm’in Deegen-Miest
erklärt, dass es sich um dabei um die Haltestelle bei Busses, beidseitig
handelt. Weiter erläutert sie kurz die dann anstehenden Veränderungsmaßnahmen
wie folgt:
Weiterhin ist die
Aufhebung der Nutzung des Radweges im Bereich der Bushaltestelle nötig.
Dieser besagte
Radweg ist aber seit Abbau der Schilder 2014 mittlerweile ein Gehweg. Genau um
die Bezeichnung Radweg oder Gehweg gibt es im Moment noch keine Klarheit. Damit
verbunden ist die Zuständigkeit der Wiederherstellung und
Barrierefreiheitsherstellung des Geh/Fahrradweges nicht geklärt! Die
Verhandlungen mit dem Landkreis laufen immer noch.
Stellv. Bgm
Brownlee wirft ein, dass es laut Protokoll am 15.10.2019 die Zusage von
Ernst-August Schulz die Zusage gab die Mängel des Gehweges zu beheben.
Bgm’in Deegen-Miest
bestätigt, dass genau dieses Thema momentan Streitpunkt mit dem Landkreis ist.
Weiter erläutert
Bgm’in Deege-Miest, dass es sich bei der umzubauenden Haltestelle einseitig um
eine Busbucht handelt. Bei Neu-, Um- oder Ausbau von Haltestellen sollte darauf
geachtet werden, dass die eingesetzten Fahrzeuge die Haltestelle parallel zum
Bord anfahren können. Aus diesem Grund werden als Haltestellen das Buskap oder
die Haltestelle am Fahrbahnrand präferiert. Lediglich in Ausnahmefällen sollten
Busbuchten angelegt werden. Der Hintergrund dabei ist, dass, die hinter dem Bus
fahrenden Fahrzeuge, bei einer Busbucht langsam am Bus vorbeifahren dürfen. Bei
einem Buskap oder Haltestelle am Fahrbahnrand, müssen die dahinter fahrenden
Fahrzeuge halten. Sie verliest folgende Formulierung aus dem PBefG:
Bgm’in Deegen-Miest
präsentiert die Prioritätenlist der Bushaltestellen. Demnach wären bis 2026 die
Haltestellen Langendorf Ortsmitte, Langendorf Ost, Kacherien und Laase
umzubauen. Das entspricht Investitionen von über 100.000 Euro. In der PBefG ist
klar geregelt, dass Ortsteile mit 200 bis 1.000 Einwohnern mehr als eine
Bushaltestelle umgebaut werden müssen. Dementsprechend sind nicht vier
Haltestellen umzubauen. Zur Priorisierungssetzung zählt zudem auch wie oft die
Haltestellen angefahren werden. Innerorts unter 3 liegt also in Priorität C.
Weiterhin sind die Schulbusse extrem voll, es gibt nicht mal einen Platz für
einen Rollstuhl.
Sie verliest
folgenden Satz aus dem Auszug aus der Stellungnahme vom Institut für
Menschenrechte: „Mobilitätslösungen können erst dann als solche erachtet
werden, wenn sie der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen und den
verschiedenen Beeinträchtigungsformen Rechnung tragen.
Stellv. Bgm’in
Gosch Warning und Rh Cieply wenden ein, dass auch der Weg zur Bushaltestelle
und der Bus selber barrierefrei sein müssen.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt die Stellungnahme des Behindertenbeirates des Landkreises
Lüchow-Dannenberg vor. Diese geben folgende Mängel an, die bei der Planung zur
barrierefreien Bushaltestelle nicht berücksichtigt wurden:
-
Kein
Zebrastreifen zur sicheren Straßenüberquerung vorhanden
-
überdachter
Wartebereich muss neu links und rechts inklusive eines Wartebereichs für
Rollstuhlfahrer
-
Beleuchtung
beidseits fehlt
-
Informationstafel
mit Fahrplänen muss rollstuhlgerecht angebracht werden
Die Kosten dazu
stellt Bgm’in Deegen-Miest wie folgt vor
-
Zebrastreifen
600 Euro (muss verkehrsbehördlich angeordnet werden)
-
überdachter
Wartebereich 4.000 Euro
-
Beleuchtung
6.000 Euro
-
rollstuhlgerechte
Informationstafel ist bereits in den Kosten miteinkalkuliert
Sie erinnert
weiterhin an die Stellungnahme der Mobilitätsagentur des Landkreises, in der
explizit darauf hingewiesen wird, dass auch die Zuwegungen der Haltestellen
berücksichtigt werden müssen.
Abschließend stellt
Bgm’in Deegen-Miest eine Kostenaufstellung vor, aus der der Eigenanteil des
Antragstellers mit 21.450 Euro hervorgeht. Aber Plädoyer lautet daher wie
folgt:
Wir können uns für
vermutlich 21.450,00€ die Bushaltestellen renovieren lassen. Nur sind wir dann
weit weg von barrierefreien Bushaltestellen, die wirklich den behinderten
Menschen helfen. Aber die Förderung wird genutzt.
Zusätzlich stellt
Bgm’in Deegen-Miest die Kostenaufstellung aus 2019 vor und stellt in Frage, ob
diese Kosten noch gehalten werden können. Daraus ergeben sich folgende Fragen
1)
Wie
hoch sind die aktuellen Kosten tatsächlich?
2)
Wird
der Fördersatz erhöht?
3)
Was
passiert mit dem Fahrradweg?
4)
Warum
wurde die Prioritätenliste nicht nochmal aktualisiert bzw. sollte dies aktuell
erfolgen?
Herr Beckmann,
Fachdienstleiter informiert noch einmal, dass die Förderung ausschließlich für
den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen gewährt wird. Die Instandhaltung
von Wegen, Straßen oder Radwegen sind nicht Gegenstand der Förderungen. Auch
hat die ungeklärte Situation des Geh- bzw. Radweges in Langendorf nichts mit
dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen zu tun. Diese unterschiedlichen
Angelegenheiten müssen strikt voneinander getrennt werden.
Weiter berichtet
er, dass der Nahverkehrsplan u.a. auch die Umrüstung der Busse vorsieht. Es
sind nicht nur die Gemeinden in der „Bringschuld“ bei der Umsetzung des NVP,
sondern auch die Verkehrsgesellschaften.
Anmerkung der Verwaltung: dieser wird auf
Nachfrage von Rf Porsch mit der Niederschrift nachgereicht.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning gibt zu bedenken, dass die Bushaltestelle in Laase auf dem Deich
gar nicht umzubauen ist. Hier kann kein barrierefreier Zugang gestaltet werden.
Herr Beckmann
antwortet, dass diese nicht gelistet ist. Zusammen mit Frau Deegen, Bgm’in a.D.
erklärt er, dass es sich bei der gelisteten Haltestelle um die in Fahrtrichtung
Gorleben handelt.
Herr Beckmann
beantwortet die, 3 Absätze zuvor, gestellten Fragen von Bgmìn Deegen-Miest.
1)
Gebaut
wird, wie geplant, dabei wird nichts gebaut, was nicht gebaut werden muss. Herr
Beckmann erachtet die dargestellten Kosten etwas höher, als sie tatsächlich sein
werden. Er betont, dass grundsätzlich eher mit höheren Antragskosten
reingegangen wird. Dementsprechend fällt die Bewilligung höher aus. Im Falle
von niedrigeren Baukosten würde nicht der komplette Fördermittelrahmen
ausgeschöpft werden, die Gemeinde erhält aber auf jeden Fall 75 % der Baukosten
als Förderung.
2)
Die
Förderhöhe ist festgeschrieben und kann nicht mehr verändert werden.
3)
Die
Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Bushaltestelle, die natürlich
zugänglich gemacht werden muss. Grundsätzlich handelt es sich hier aber um
zweierlei Maßnahmen, der Radweg ist nicht Gegenstand der Fördermaßnahme.
4)
Die
Prioritätenliste ist, wie von Frau Harlfinger-Düpow auch mitgeteilt,
festgeschrieben. Diese wurde von einem Arbeitskreis ausgearbeitet. Die Umsetzung
obliegt den jeweiligen Kommunen.
Rf Porsch erkundigt
sich, ob die Gemeinde die aktuelle Förderung auch bis 2026nutzen könnte.
Herr Beckmann
erläutert, dass die aktuelle Förderbewilligung für 2022 gilt. Nur aufgrund des
Zeitungsartikels ist noch keine Ausschreibung dazu erfolgt. Der Förderbescheid
verfällt nach der Bindung von einem Jahr. Ein neuer Antrag käme erst in 2024
zum Tragen, da die Antragstellung immer zum 31.05. des Vorjahres abgeschlossen
sein muss. Ob es diese Förderung zukünftig, auch für 2024, noch geben wird,
kann er nicht garantieren.
Rf Porsch würde den
Umbau der Bushaltestellen gern hintenanstellen, bis die Angelegenheit zum Geh-
bzw. Radweg mit dem Landkreis geklärt ist.
Stellv. Bgm’in
Brownlee erinnert, dass sich schon im alten Rat vehement gegen den Umbau der
Bushaltstellen gewehrt hat. Der Gemeinde ist aber, auch auf mehrfache
Nachfrage, immer wieder vermittelt worden, dass dieser Umbau stattfinden muss.
Wird die Förderung nicht beantragt, dann bleibt die Gemeinde evt. allein auf
den Kosten sitzen. Sie erklärt zudem, dass sie grundsätzlich
behindertengerechtes Bauen befürwortet, allerdings muss vorher geklärt werden,
wer für die Zuwegung zuständig ist.
Herr Beckmann gibt
zu bedenken, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau gibt, derzeit
aber keine Konsequenzen bei Nichtumbau erfolgen.
Wenn es zu einem
späteren Zeitpunkt keine Förderung mehr geben sollte, müsste die Gemeinde die
Kosten evtl. selbst tragen.
Stellv. Bgm’in
Brownlee meint, im Falle einer Umbauverpflichtung, der Rücknahme des
Beschlusses nicht zustimmen zu können.
Bgm’in Deegen-Miest
erwähnt abschließend muss deutlich werden, dass die Gemeinde Langendorf
weiterhin an der Barrierefreiheit festhält, dieses aber durch die
Umbaumaßnahmen der Bushaltestellen nicht erfüllt sieht, dies eher als Nachteil
für das Erreichen des Zieles beurteilt wird und daher neue Möglichkeiten in die
aktuellen Konzepte einfließen müssen.
In Zeiten wo über
e-Mobilität und Carsharing gesprochen wird, sieht sie das Risiko, dass der
Landkreis sich aus der Barrierefreiheit zurückzieht, sobald die Bushaltestellen
umgebaut sind. In Langendorf führt der Umbau einer Bushaltestelle einfach nicht
zum Ziel.
Stellv. Bgm’in
Brownlee erwähnt abermals die Situation im alten Rat. Man war der Auffassung,
dass umgebaut werden muss, dies verpflichtend ist, um die Gemeinde nicht
unnötig zu belasten, wurde daraufhin der Förderantrag gestellt. Sie ist
grundsätzlich der Meinung, dass die Barrierefreiheit anders angegangen werden
muss. Auch die Busse müssen angepasst werden.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt zusätzlich die Investition in die Energieform, Diesel und Benzin, in
Frage. Diese haben keine Zukunft.
Rf Porsch
wiederspricht dem. Die Busse können auch mit anderen Energieformen, zum Beispiel
Wasserstoff, betrieben werden.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning erwähnt abermals, dass der Weg zur Bushaltestelle auch im Fokus
stehen muss.
Bgm’in Deegen-Miest
erwähnt die Bushaltestelle beim Gasthaus Hinze. Diese befindet sich auf
Privatgrundstück, der Eigentümer würde Baumaßnahmen auf Privatgrund nicht
zwangsläufig zustimmen.
Bgm’in Deegen-Miest
berichtet vom geplanten Umbau einer Haltestelle in der Ghörde. Dort sollte
gerade mit dem Umbau begonnen werden, dann kam die Information, dass diese
Haltstelle gar nicht mehr angefahren wird.
Dem widerspricht
Herr Beckmann, Fachdienstleiter. Dies lag einzig an der fehlenden
Kreditgenehmigung für den Eigenanteil. Der Umbau ist weiterhin vorgesehen.
Rh Hintzmann
unterstützt Bgm’in Deegen-Miest aufgrund ihres schlüssigen Vortrages. Es muss
nicht zwingend umgebaut werden nur weil es Förderung gibt. Er gibt weiterhin zu
bedenken, dass die Busfahrer den Rollstuhlfahrern beim Ein- und Aussteigen gar
nicht helfen dürfen. Er spricht sich für Antrag 1 aus. Auch ist bis 2026 noch
genügend Zeit. Im Übrigen würde es nichts nützen in Langendorf barrierefrei
einzusteigen und am Ziel nicht barrierefrei aussteigen kann. Er glaubt auch
nicht, dass es zukünftig die Verpflichtung zum Umbau geben wird. Das könne
deutschlandweit gar nicht durchgesetzt werden.
Bgm’in Deegen-Miest
führt zu dem Antrag 3 an, wenn der Fahrradweg nicht saniert wird, bringt auch
Barrierefreiheit nichts.
Stellv. Bgm’in
Brownlee spricht sich auch für Antrag 3 aus. Aufgrund der Tatsache, dass der
Umbau zurzeit noch nicht verpflichtend ist, es aber eine Verpflichtung geben
wird, tut sie sich hier mit einer Entscheidung schwer.
Herr Beckmann
betont noch einmal, dass es so im Gesetz steht.
Rf Porsch erwidert,
dass im Gesetz auch steht, der Nahverkehrsplan würde näheres regeln. Im
Nahverkehrsplan wird von keiner Pflicht gesprochen.
Bgm’in Deegen-Miest
unterstreicht dies. Weiterhin ist dort vermerkt, dass keine Gemeinde durch den
Umbau in den finanziellen Ruin getrieben wird.
Herr Beckmann
antwortet auf den Einwand von Rh Hintzmann, dass man von Langendorf aus überall
barrierefrei am Ziel angekommen und von dort weiterfahren könne. In Dannenberg
am Bahnhof und am ZOB kann barrierefrei umgestiegen werden. Das barrierefreie
Netz wird immer weiter ausgebaut.
Weiter informiert er, dass der Antrag 2
nicht gestellt werden kann. Dort würde wieder mit einem Planer
zusammengearbeitet werden müssen, folglich würden entsprechende weitere Kosten
entstehen.
Ferner ist auch der Antrag 3 in dieser Form
nicht richtig, da die Förderung nur für die Bushaltstelle gilt. Der Fahrradweg
ist nicht Gegenstand des ÖPNV.
Stellv.Bgm’in
Gosch-Warning schlägt vor stattdessen eine jährliche Überprüfung des
Nahverkehrsplans zu beantragen.
Bgm’in Deegen-Miest
erkundigt sich, wer die Prioritätenliste erstellt hat.
Herr Beckmann gibt
den Landkreis als Ersteller an.
Deegen-Miest sieht
sich abermals bestätigt. Der Landkreis legt der Gemeinde eine Aufgabe auf,
kommt aber seiner eigenen nicht nach. Das Argument, es stünden aktuell zu wenig
Leute zur Verfügung, darf dabei keine Entschuldigung sein. Zudem meint sie die
Position der Gemeinde durch den Umbau zu schwächen. Damit würde die Gemeinde
anerkennen, dass der Radweg ein Gehweg ist, demnach müsste nicht mehr wie
gefordert umgenutzt werden.
Herr Beckmann gibt
zu bedenken, dass der Punkt aufgrund von einzuhaltenden Fristen in die
Ausschreibung gehen müsste. Wenn die Ausschreibung nicht erfolgt werden die
Fördermittel zurückgegeben. Die bereits gezahlten 6.000 Euro für die Planung
zahlt die Gemeinde aus eigener Tasche.
Rh Benz schrickt
vor einer eventuellen späteren Verpflichtung zum Umbau ohne Fördermittel
zurück. Das Risiko ist ihm mit 85.000 Euro deutlich zu hoch.
Stellv. Bgm’in
Brownlee würde dem Umbau gerne zustimmen, aber es fehlen ihr die
Grundvoraussetzungen wie gute Zuwegung. Weiter bemängelt sie die vollen Busse
und die fehlende Umgestaltung dieser.
Bgm’in Deegen-Miest
wundert sich weiter, warum nur eine Bushaltestelle umgebaut werden soll, wo
doch weitere in der gleichen Priorisierung sind.
Herr Beckmann
antwortet darauf, dass es natürlich, allein wegen der dann einmalig anfallenden
Planungskosten, von Vorteil gewesen wäre alle Bushaltestellen auf einmal
umzubauen. Dies hat der Haushalt aber zum Zeitpunkt der Beratung seinerzeit
nicht hergegeben.
Daraus
schlussfolgert Bgm’in Deegen-Miest, dass die Förderung noch weiterlaufen wird.
Rf Porsch bittet
darum, das Thema Barrierefreiheit weiter zu verfolgen.
Stellv. Bgm’in
Brownlee und Bgm’in Deegen -Miest sehen eine jetzige Ablehnung als klare
Aufforderung an den Landkreis, sich endlich um den Radweg zu kümmern.
Bgm’in Deegen-Miest
erwähnt die Verkehrserhebung von 2020. Diese sagt aus, dass im Landkreis
Lüchow-Dannenberg 18% der Bevölkerung auf Barrierefreiheit angewiesen sind und
nur 5% ausschließlich den Bus nutzen.
Stellv. Bgm’in
Brownlee betont, wie wichtig das Thema Barrierefreiheit grundsätzlich ist, es
ist gut vorstellbar, dass wenn es diese Haltestellen gibt, die Preise und
Fahrzeiten attraktiver sind, viele Menschen ihr Auto auch stehen lassen würden.
Hier ist allerding die Mobilitätsagentur gefragt.
Bgm’in Deegen-Miest
erklärt, der Kontakt zu eben dieser ist hergestellt.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt folgenden Antrag:
Ich beantrage, die Aufhebung des Beschlusses
des Gemeinderates Langendorf vom 16.11.2020 bezüglich des Umbaus der
Bushaltestellen zur Barrierefreiheit aufzuheben.
Auf diesen Antrag entfallen 6 Ja 1 Nein
1 Enthaltung
Der folgende Antrag
entfällt:
Ich beantrage, die Verwaltung zu einer neuen
Kalkulation des Umbaus aufzufordern.
Weiter beantragt
Bgm’in Deegen-Miest folgendes:
Ich beantrage, die Möglichkeiten der
Barrierefreiheit abzuklären und dabei den Fahrradweg, das neue
Mobilitätskonzept und alle anderen Bereiche des ÖVP einzubeziehen.
Auf diesen Antrag entfallen 8 Ja 0 Nein
0 Enthaltungen
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Beschluss des
Rates der Gemeinde Langendorf über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle
„Langendorf -Ost“ vom 16.11.2020 wird aufgehoben.
Abschließend wird
deutlich gemacht, dass die Gemeinde Langendorf weiterhin an der
Barrierefreiheit festhält, dieses aber durch die Umbaumaßnahmen der
Bushaltestellen nicht erfüllt sieht, dies eher als Nachteil für das Erreichen
des Zieles beurteilt wird und daher neue Möglichkeiten in die aktuellen
Konzepte einfließen müssen.