Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Mit Kaufvertrag vom 28. Mai 2021 wurde ein Grundstück im Baugebiet „Am Mühlenberg“ in Langendorf mit einem Kaufpreis i.H.v. 13.544,10 € veräußert (Größe: 909 qm). Aus persönlichen Gründen möchte der Erwerber das Grundstück wieder an die Gemeinde Langendorf zurückführen. Gemäß Kaufvertrag hätte der Erwerber das Grundstück innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus bebauen müssen. Der Gemeinde Langendorf steht in dem Falle, dass der Erwerber dieser Bauverpflichtung nicht innerhalb der Frist nachkommt, ein Rückkaufsrecht in Höhe des gezahlten Kaufpreises zu. Alle Kosten und Steuern, insbesondere auch die erneut zu zahlende Grunderwerbsteuer für den Wiederverkauf hätte der ehemalige Erwerber zu tragen. Die Gesamtsumme würde sich auf geschätzte 1.300,00 € belaufen (Grunderwerbsteuer 5 % = 677,21 €, Notarkosten ca. 400,00 €, übrige Kosten (Amtsgericht etc.) ca. 100,00 €).

Der ehemalige Erwerber wünscht sich ein Entgegenkommen der Gemeinde Langendorf in Bezug auf die erneut anfallenden Kosten, d.h. eine anteilige Übernahme/Beteiligung.

Da derzeit noch eine große Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und die Preise für Bauland stark gestiegen sind, ergibt sich für die Gemeinde Langendorf bei Rücknahme des Grundstückes die Möglichkeit, dieses zu einem höheren Kaufpreis als den seinerzeit gezahlten Betrag i.H.v. 14,90 €/qm wieder zu veräußern.

Folgende Beschlüsse sind zu fassen:

a) Höhe der Beteiligung an den Kosten für die Rückübertragung und

b) bei eventuellem Wiederverkauf die Höhe des neuen Kaufpreises pro qm

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Ergebnis der Beratung.

 

Bgm’in Deegen-Miest verliest den Sachverhalt und erläutert, um welches Grundstück es sich handelt. Sie erklärt, dass die Gemeinde hier Vorkaufsrecht hat und dieses auch nutzen sollte.

 

Rf Porsch erkundigt sich zu Punkt a) welchen Preis die Gemeinde meint erzielen zu können. Weiter fragt sie nach bereits vorhanden Interessenten und spricht sich für ein Entgegenkommen an den jetzigen Eigentümer aus. Dieser habe viel für die Gemeinde getan.

 

Bgm’in Deegen-Miest berichtet von grundsätzlichen Nachfragen zu Grundstücken. Aktuell liegt eine Anfrage von Feriengästen vor. Sie betont, dass sie die Entscheidung an wen verkauft werden soll, nicht im Alleingang sondern gemeinsam mit dem Rat entscheiden möchte. Als Preis schlägt sie 35 Euro / m² vor.

 

Rh Benz schlägt vor dem jetzigen Käufer erst dann entgegenzukommen, wenn das Grundstück verkauft ist.

Dies ist rechtlich schwierig, wirft Bgm’in Deegen-Miest ein.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning betont wie günstig 35 Euro/m² sind.

 

Stellv.Bgm’in Brownlee spricht sich dafür aus, dem jetzigen Grundstückseigentümer mit der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises entgegen zu kommen.

Rh Reckewell befürwortet hingegen 13.000 Euro glatt.

Rh Cieply spricht sich ebenfalls für 13.000 Euro aus.

Dies entspricht auch der Meinung von Bgm’in Deegen-Miest. Das Geld für den Rückkauf ist nach Rücksprache mit Herrn Klan, Verwaltung, vorhanden. Ihr Antrag lautet also wie folgt:

 

a)      Ich beantrage, den Preis des Rückkaufes für das Grundstück auf 13.000 Euro festzulegen. Die zu erzielenden Verkaufserlöse werden durch die Erhöhung des Kaufpreises positiver ausfallen, so dass dem ehemaligen Käufer entgegengekommen werden kann.

 

Bgm’in Deegen-Miest lässt über diesen Antrag abstimmen.

Er wird mit 8 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Bgm’in Deegen-Miest fragt nach der Priorisierung zu Punkt b).

 

Der Rat einigt sich gemeinsam auf folgende Priorisierung:

-       junge Familien

-       Einheimische

-       Neubürger

-       Feriengäste

Nicht berücksichtig werden Ältere und Gewerbetreibende.

 

Rf Porsch erkundigt sich, wie lange im Falle nur einer Anfrage auf evt. geeignetere Bewerber gewartet werden soll.

 

Bgm’in Deegen-Miest schlägt hier zwei Monate vor, das Prozedere zum Widerverkauf nimmt diese Zeit in etwa in Anspruch. Weiterhin erklärt sie, eventuelle Anfragen mit dem Rat zu kommunizieren.

 

Der Rat einigt sich gemeinsam auf einen Kaufpreis von 35 Euro/m².

 

Bgm’in Deegen-Miest formuliert folgenden Antrag:

b)      Ich beantrage, den Kaufpreis des Grundstückes pro m2 bei  35 € festzulegen.

 

Bgm’in Deegen-Miest lässt über diesen Antrag abstimmen.

Er wird mit 8 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Rf Porsch möchte eine Anfrage zu dem unbebauten Grundstück in der Neubausiedlung stellen.

Bgm’in Deegen-Miest gestattet diese Anfrage bereits unter TOP 5, statt unter TOP 10 zu stellen.

 

Rf Porsch erkundigt sich nach dem Stand des noch unbebauten Grundstückes. Anfang 2022 sollte seitens der Eigentümer die Baugenehmigung als Nachweis vorgelegt werden.

 

Bgm’in Deegen-Miest erläutert, dass auf Nachfrage von Frau Borchert, Verwaltung, der Eigentümer seine Situation dargestellt hat. Er ist beruflich bedingt oft nicht vor Ort, hat aber aktuell einen Termin mit dem Architekten gemacht. Er erbittet einen weiteren Aufschub bis Anfang August.

 

Rh Cieply wirft ein, dass solche Art Anträge auch digital gestellt werden könnten.

Stellv.Bgm’in Brownlee stimmt dem zu und stellt sich gegen eine erneute Fristverlängerung.

Bgm’in Deegen-Miest wirft ein, dass das Grundstück inkl. Unterständen eingefriedet ist. Weiter

Gibt sie die Aussenwirkung zu bedenken, und spricht sich für einen erneuten, letztmaligen Aufschub bis August aus.

Rh Hintzmann erfragt wer im Grundbuch eingetragen ist.

Bgm’in Deegen-Miest gibt den Ehemann als Antwort.

Rh Cieply spricht sich auch für eine erneute Frist aus.

Bgm’in Deege-Miest fasst zusammen, der Eigentümerin ein Scheiben zuzusenden, mit dem ihr die letzte Fristverlängerung bis August gewährt wird. Liegt dann seitens der Eigentümer keine Baugenehmigung vor, muss ein Rückbau von Zaun, Unterständen und Abbau der Spielgeräte erfolgen. Um den Druck zu erhöhen wird sie auch das Interesse der Gemeinde an dem Grundstück erwähnen.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)       Die Gemeinde kauft das Grundstück vom jetzigen Eigentümer zurück. Der Preis des Rückkaufes für das Grundstück wird auf 13.000 Euro festgelegt.

b)      Der Kaufpreis des Grundstückes pro m² wird bei 35 Euro festgelegt.