Sitzung: 25.04.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0160/2022
Sachverhalt:
Mit Kaufvertrag vom
28. Mai 2021 wurde ein Grundstück im Baugebiet „Am Mühlenberg“ in Langendorf
mit einem Kaufpreis i.H.v. 13.544,10 € veräußert (Größe: 909 qm). Aus
persönlichen Gründen möchte der Erwerber das Grundstück wieder an die Gemeinde
Langendorf zurückführen. Gemäß Kaufvertrag hätte der Erwerber das Grundstück
innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus bebauen müssen. Der Gemeinde
Langendorf steht in dem Falle, dass der Erwerber dieser Bauverpflichtung nicht
innerhalb der Frist nachkommt, ein Rückkaufsrecht in Höhe des gezahlten
Kaufpreises zu. Alle Kosten und Steuern, insbesondere auch die erneut zu
zahlende Grunderwerbsteuer für den Wiederverkauf hätte der ehemalige Erwerber
zu tragen. Die Gesamtsumme würde sich auf geschätzte 1.300,00 € belaufen
(Grunderwerbsteuer 5 % = 677,21 €, Notarkosten ca. 400,00 €, übrige Kosten
(Amtsgericht etc.) ca. 100,00 €).
Der ehemalige
Erwerber wünscht sich ein Entgegenkommen der Gemeinde Langendorf in Bezug auf
die erneut anfallenden Kosten, d.h. eine anteilige Übernahme/Beteiligung.
Da derzeit noch
eine große Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und die Preise für Bauland
stark gestiegen sind, ergibt sich für die Gemeinde Langendorf bei Rücknahme des
Grundstückes die Möglichkeit, dieses zu einem höheren Kaufpreis als den
seinerzeit gezahlten Betrag i.H.v. 14,90 €/qm wieder zu veräußern.
Folgende Beschlüsse
sind zu fassen:
a) Höhe der
Beteiligung an den Kosten für die Rückübertragung und
b) bei eventuellem
Wiederverkauf die Höhe des neuen Kaufpreises pro qm
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Ergebnis der Beratung.
Bgm’in Deegen-Miest
verliest den Sachverhalt und erläutert, um welches Grundstück es sich handelt.
Sie erklärt, dass die Gemeinde hier Vorkaufsrecht hat und dieses auch nutzen
sollte.
Rf Porsch erkundigt
sich zu Punkt a) welchen Preis die Gemeinde meint erzielen zu können. Weiter
fragt sie nach bereits vorhanden Interessenten und spricht sich für ein
Entgegenkommen an den jetzigen Eigentümer aus. Dieser habe viel für die
Gemeinde getan.
Bgm’in Deegen-Miest
berichtet von grundsätzlichen Nachfragen zu Grundstücken. Aktuell liegt eine
Anfrage von Feriengästen vor. Sie betont, dass sie die Entscheidung an wen
verkauft werden soll, nicht im Alleingang sondern gemeinsam mit dem Rat
entscheiden möchte. Als Preis schlägt sie 35 Euro / m² vor.
Rh Benz schlägt vor
dem jetzigen Käufer erst dann entgegenzukommen, wenn das Grundstück verkauft
ist.
Dies ist rechtlich
schwierig, wirft Bgm’in Deegen-Miest ein.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning betont wie günstig 35 Euro/m² sind.
Stellv.Bgm’in
Brownlee spricht sich dafür aus, dem jetzigen Grundstückseigentümer mit der
Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises entgegen zu kommen.
Rh Reckewell
befürwortet hingegen 13.000 Euro glatt.
Rh Cieply spricht
sich ebenfalls für 13.000 Euro aus.
Dies entspricht
auch der Meinung von Bgm’in Deegen-Miest. Das Geld für den Rückkauf ist nach
Rücksprache mit Herrn Klan, Verwaltung, vorhanden. Ihr Antrag lautet also wie
folgt:
a)
Ich beantrage, den Preis des Rückkaufes für
das Grundstück auf 13.000 Euro festzulegen. Die zu erzielenden Verkaufserlöse
werden durch die Erhöhung des Kaufpreises positiver ausfallen, so dass dem
ehemaligen Käufer entgegengekommen werden kann.
Bgm’in Deegen-Miest
lässt über diesen Antrag abstimmen.
Er wird mit 8 Ja Stimmen einstimmig
beschlossen.
Bgm’in Deegen-Miest
fragt nach der Priorisierung zu Punkt b).
Der Rat einigt sich
gemeinsam auf folgende Priorisierung:
- junge Familien
- Einheimische
- Neubürger
- Feriengäste
Nicht berücksichtig
werden Ältere und Gewerbetreibende.
Rf Porsch erkundigt
sich, wie lange im Falle nur einer Anfrage auf evt. geeignetere Bewerber
gewartet werden soll.
Bgm’in Deegen-Miest
schlägt hier zwei Monate vor, das Prozedere zum Widerverkauf nimmt diese Zeit
in etwa in Anspruch. Weiterhin erklärt sie, eventuelle Anfragen mit dem Rat zu
kommunizieren.
Der Rat einigt sich
gemeinsam auf einen Kaufpreis von 35 Euro/m².
Bgm’in Deegen-Miest
formuliert folgenden Antrag:
b)
Ich beantrage, den Kaufpreis des
Grundstückes pro m2 bei 35 €
festzulegen.
Bgm’in Deegen-Miest
lässt über diesen Antrag abstimmen.
Er wird mit 8 Ja Stimmen einstimmig
beschlossen.
Rf Porsch möchte
eine Anfrage zu dem unbebauten Grundstück in der Neubausiedlung stellen.
Bgm’in Deegen-Miest
gestattet diese Anfrage bereits unter TOP 5, statt unter TOP 10 zu stellen.
Rf Porsch erkundigt
sich nach dem Stand des noch unbebauten Grundstückes. Anfang 2022 sollte
seitens der Eigentümer die Baugenehmigung als Nachweis vorgelegt werden.
Bgm’in Deegen-Miest
erläutert, dass auf Nachfrage von Frau Borchert, Verwaltung, der Eigentümer
seine Situation dargestellt hat. Er ist beruflich bedingt oft nicht vor Ort,
hat aber aktuell einen Termin mit dem Architekten gemacht. Er erbittet einen
weiteren Aufschub bis Anfang August.
Rh Cieply wirft
ein, dass solche Art Anträge auch digital gestellt werden könnten.
Stellv.Bgm’in
Brownlee stimmt dem zu und stellt sich gegen eine erneute Fristverlängerung.
Bgm’in Deegen-Miest
wirft ein, dass das Grundstück inkl. Unterständen eingefriedet ist. Weiter
Gibt sie die
Aussenwirkung zu bedenken, und spricht sich für einen erneuten, letztmaligen
Aufschub bis August aus.
Rh Hintzmann
erfragt wer im Grundbuch eingetragen ist.
Bgm’in Deegen-Miest
gibt den Ehemann als Antwort.
Rh Cieply spricht
sich auch für eine erneute Frist aus.
Bgm’in Deege-Miest
fasst zusammen, der Eigentümerin ein Scheiben zuzusenden, mit dem ihr die
letzte Fristverlängerung bis August gewährt wird. Liegt dann seitens der
Eigentümer keine Baugenehmigung vor, muss ein Rückbau von Zaun, Unterständen
und Abbau der Spielgeräte erfolgen. Um den Druck zu erhöhen wird sie auch das
Interesse der Gemeinde an dem Grundstück erwähnen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
a) Die Gemeinde kauft das Grundstück vom
jetzigen Eigentümer zurück. Der Preis des Rückkaufes für das Grundstück wird
auf 13.000 Euro festgelegt.
b) Der Kaufpreis des Grundstückes pro m² wird
bei 35 Euro festgelegt.