Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Stegemann möchte bevor der Rat in die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm der nächsten Jahre eintaucht deutlich machen, wie unzufrieden er damit ist, dass die Gemeinde Göhrde die Umbaumaßnahme „Bushaltestelle“ durchführen muss. Dies ärgert ihn maßlos.

 

Rh Mellmann hat gelesen, dass sich andere Gemeinden erfolgreich gegen den Ausbau von Bushaltestellen wehren konnten.

 

Bgm Stegemann teilt hierzu mit, dass es sich dabei nicht um Bushaltestellen der Prioritätenliste A handelte.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass der Haushaltsplan 2022 bei Gesamterträgen von 1.026.300 € und -aufwendungen von 1.013.100 € einen Überschuss von 13.200 € vorsieht. Auch in den Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so eintreffen, würden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal 550 Tsd. Euro im Jahr 2012 auf rund 204 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2025 sinken.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2022 sind:

 

           

 

88 % aller Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der finanziellen Lage nicht maßgeblich.

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,3 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen für den Kindergarten (30.000 €) und die Haltstelle (34.700 €), Eigenmittel und eine Kreditaufnahme in Höhe von 14.900 € erfolgen. Diese Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Da die Gemeinde Göhrde als nicht dauernd leistungsfähig gilt, kann eine Kreditgenehmigung nur für zwingend notwendige Pflichtaufgaben erteilt werden. Die im Rahmen der Haushaltsvorberatung vorgeschlagenen weiteren Vorhaben Erneuerung von Kinderspielplätzen (15.000 €), Bau einer Fußgängerüberquerung B 216 Metzingen (10.000 €) und Investitionsförderung Brandschutz (5.000 €) wurden daher nach Rücksprache mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist bisher nicht vorgesehen, jedoch sieht Herr Siems-Wedhorn große Probleme darin ohne eine Erhöhung der Steuerhebesätze im nächsten Jahr eine Genehmigung von Kreditaufnahmen geschweige denn die Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

 

Er macht noch einmal deutlich, dass eine Kreditaufnahme für freiwillige Aufgaben wie z.B. den Ankauf eines Grundstückes aus seiner Sicht keine Chance auf Genehmigung durch die Kommunalaufsicht hat, über die Erhöhung der Hebesätze nachzudenken, ist für die Gemeinde Göhrde zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Option, um weiterhin wenigstens gering leistungsfähig zu bleiben.

 

Rh Gottesleben empfindet dies als Knebelung der kleinen Gemeinden, die durch diese Regelungen null finanziellen Spielraum haben.

 

Es entbrennt eine Diskussion, ob man die Steuerhebesätze nun bereits anheben sollte, wenn im Jahre 2023 sowieso eine Reform stattfinden soll.

 

Es gibt Befürchtungen, dass man dann wie in der Stadt Hitzacker nicht zurückrudern kann und die Steuersätze auf dem hohen Level bestehen bleiben.

 

Es wird gefragt, ob sich bei einer Erhöhung der Hebesätze auch die Kreis- und Samtgemeindeumlagen erhöhen, dies ist nicht der Fall wie Herr Siems-Wedhorn ausführlich erläutert. Für das Jahr 2023 könnte es allerdings passieren, dass durch eine grundsätzliche Anpassung die Umlagen erhöht werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass mögliche Mehreinahmen auf ein Sperrkonto fließen und zielorientiert für Grunderwerb zurückgelegt werden, diese Möglichkeit gibt es über die Bildung von Haushaltsresten, jedoch müssten auch Pflichtaufgaben aus den Mehreinnahmen finanziert werden, so wäre beispielsweise die Kreditaufnahme in diesem Jahr bei einer Erhöhung der Hebesätze nicht mehr notwendig, so Herr Siems-Wedhorn.

 

Stellv. Bgm Goebel stellt fest, dass die Gemeinde Göhrde eigentlich keine Wahl hat und gezwungen ist, die Hebesätze zu erhöhen, um tatsächlich leistungsfähig zu bleiben.

Er beantragt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 550% erhöht werden und dass die Gewerbesteuer bei 450 % verbleibt, diese sollte im nächsten Jahr bei der Haushaltsberatung ggfs. angepasst werden.

 

Rh Scherlies möchte die Grundsteuer A direkt auf 600% anheben, da durch den Einsatz großer landwirtschaftlicher Maschinen und Traktoren die Gemeinde Göhrde enorme Reparaturkosten für die Wirtschaftswege zu verzeichnen hat.

 

Diese Meinung teilen die übrigen Ratsmitglieder nicht, denn auch LKWs, Schul- und Linienbusse nutzen die Wirtschaftswege und verursachen Beschädigungen.

 

Stellv. Bgmin Klappstein würde den Haushalt gerne in der vorliegenden Form beschließen.

 

Herr Siems-Wedhorn macht deutlich, dass durch den Antrag von stellv. Bgm Goebel die Einnahmen um rund 24.000,- Euro erhöht werden, eine Kreditaufnahme wäre nicht mehr notwendig und es würde ein Überschuss in Höhe von rund 9.000,- Euro im Jahr 2022 entstehen, der für die Beschaffung von Grundstücken als Haushaltsrest gebildet wird.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen über den Antrag von stellv. Bgm Goebel.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden somit auf 550% erhöht, die Gewerbesteuer bleibt vorerst bei 450 %.

 

Durch die Anpassung der Hebesätze ändern sich einige Zahlen in der Haushaltssatzung, im HH-Plan sowie im Investitionsprogramm, Herr Siems-Wedhorn erläutert diese Änderungen und bittet um Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 sowie des Investitionsprogramms 2021-2025 mit den erläuterten Änderungen.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgende

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 – 2025 mit den erforderlichen Anpassungen in den §§ der Haushaltssatzung sowie den angepassten Zahlen durch die Erhöhung der Hebesätze auf 550% bei Grundsteuer A und B sowie dem gleichbleibenden Hebesatz von 450 % bei der Gewerbesteuer (Antrag stellv. Bgm Goebel).