Sitzung: 26.04.2022 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0159/2022
Sachverhalt:
Bgm Stegemann
möchte bevor der Rat in die Beratung und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm der nächsten Jahre
eintaucht deutlich machen, wie unzufrieden er damit ist, dass die Gemeinde
Göhrde die Umbaumaßnahme „Bushaltestelle“ durchführen muss. Dies ärgert ihn
maßlos.
Rh Mellmann hat
gelesen, dass sich andere Gemeinden erfolgreich gegen den Ausbau von
Bushaltestellen wehren konnten.
Bgm Stegemann teilt
hierzu mit, dass es sich dabei nicht um Bushaltestellen der Prioritätenliste A
handelte.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass der Haushaltsplan 2022 bei Gesamterträgen von 1.026.300 € und
-aufwendungen von 1.013.100 € einen Überschuss von 13.200 € vorsieht. Auch in
den Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so
eintreffen, würden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal
550 Tsd. Euro im Jahr 2012 auf rund 204 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2025
sinken.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2022 sind:
88 % aller
Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine
Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind
von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der
vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der
finanziellen Lage nicht maßgeblich.
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,3 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen für den Kindergarten (30.000 €) und die
Haltstelle (34.700 €), Eigenmittel und eine Kreditaufnahme in Höhe von 14.900 €
erfolgen. Diese Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Da die Gemeinde Göhrde als nicht dauernd leistungsfähig gilt, kann eine
Kreditgenehmigung nur für zwingend notwendige Pflichtaufgaben erteilt werden.
Die im Rahmen der Haushaltsvorberatung vorgeschlagenen weiteren Vorhaben Erneuerung von Kinderspielplätzen
(15.000 €), Bau einer
Fußgängerüberquerung B 216 Metzingen (10.000 €) und Investitionsförderung Brandschutz (5.000 €) wurden daher nach
Rücksprache mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht in den Haushaltsplan
aufgenommen.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist bisher nicht vorgesehen, jedoch sieht Herr Siems-Wedhorn
große Probleme darin ohne eine Erhöhung der Steuerhebesätze im nächsten Jahr
eine Genehmigung von Kreditaufnahmen geschweige denn die Haushaltsgenehmigung
zu erhalten.
Er macht noch
einmal deutlich, dass eine Kreditaufnahme für freiwillige Aufgaben wie z.B. den
Ankauf eines Grundstückes aus seiner Sicht keine Chance auf Genehmigung durch
die Kommunalaufsicht hat, über die Erhöhung der Hebesätze nachzudenken, ist für
die Gemeinde Göhrde zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Option, um
weiterhin wenigstens gering leistungsfähig zu bleiben.
Rh Gottesleben
empfindet dies als Knebelung der kleinen Gemeinden, die durch diese Regelungen
null finanziellen Spielraum haben.
Es entbrennt eine
Diskussion, ob man die Steuerhebesätze nun bereits anheben sollte, wenn im
Jahre 2023 sowieso eine Reform stattfinden soll.
Es gibt
Befürchtungen, dass man dann wie in der Stadt Hitzacker nicht zurückrudern kann
und die Steuersätze auf dem hohen Level bestehen bleiben.
Es wird gefragt, ob
sich bei einer Erhöhung der Hebesätze auch die Kreis- und Samtgemeindeumlagen
erhöhen, dies ist nicht der Fall wie Herr Siems-Wedhorn ausführlich erläutert.
Für das Jahr 2023 könnte es allerdings passieren, dass durch eine
grundsätzliche Anpassung die Umlagen erhöht werden.
Es wird
vorgeschlagen, dass mögliche Mehreinahmen auf ein Sperrkonto fließen und
zielorientiert für Grunderwerb zurückgelegt werden, diese Möglichkeit gibt es
über die Bildung von Haushaltsresten, jedoch müssten auch Pflichtaufgaben aus
den Mehreinnahmen finanziert werden, so wäre beispielsweise die Kreditaufnahme
in diesem Jahr bei einer Erhöhung der Hebesätze nicht mehr notwendig, so Herr
Siems-Wedhorn.
Stellv. Bgm Goebel
stellt fest, dass die Gemeinde Göhrde eigentlich keine Wahl hat und gezwungen
ist, die Hebesätze zu erhöhen, um tatsächlich leistungsfähig zu bleiben.
Er beantragt, dass
die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 550% erhöht werden und dass die
Gewerbesteuer bei 450 % verbleibt, diese sollte im nächsten Jahr bei der
Haushaltsberatung ggfs. angepasst werden.
Rh Scherlies möchte
die Grundsteuer A direkt auf 600% anheben, da durch den Einsatz großer
landwirtschaftlicher Maschinen und Traktoren die Gemeinde Göhrde enorme
Reparaturkosten für die Wirtschaftswege zu verzeichnen hat.
Diese Meinung
teilen die übrigen Ratsmitglieder nicht, denn auch LKWs, Schul- und Linienbusse
nutzen die Wirtschaftswege und verursachen Beschädigungen.
Stellv. Bgmin
Klappstein würde den Haushalt gerne in der vorliegenden Form beschließen.
Herr Siems-Wedhorn
macht deutlich, dass durch den Antrag von stellv. Bgm Goebel die Einnahmen um
rund 24.000,- Euro erhöht werden, eine Kreditaufnahme wäre nicht mehr notwendig
und es würde ein Überschuss in Höhe von rund 9.000,- Euro im Jahr 2022
entstehen, der für die Beschaffung von Grundstücken als Haushaltsrest gebildet
wird.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde beschließt mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen über den Antrag
von stellv. Bgm Goebel.
Die Hebesätze der
Grundsteuer A und B werden somit auf 550% erhöht, die Gewerbesteuer bleibt
vorerst bei 450 %.
Durch die Anpassung
der Hebesätze ändern sich einige Zahlen in der Haushaltssatzung, im HH-Plan
sowie im Investitionsprogramm, Herr Siems-Wedhorn erläutert diese Änderungen
und bittet um Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 sowie des
Investitionsprogramms 2021-2025 mit den erläuterten Änderungen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgende
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021 – 2025 mit den
erforderlichen Anpassungen in den §§ der Haushaltssatzung sowie den angepassten
Zahlen durch die Erhöhung der Hebesätze auf 550% bei Grundsteuer A und B sowie
dem gleichbleibenden Hebesatz von 450 % bei der Gewerbesteuer (Antrag stellv.
Bgm Goebel).