Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Gruppe SPD und Pro Göhrde hat einen Antrag zur Bauentwicklung in der Gemeinde Göhrde eingereicht. Rh Mellmann verliest diesen.

 

Rh Scherlies weist darauf hin, dass in der anliegenden Flurkarte von der Verwaltung leider das falsche Grundstück eingekreist ist, es handelt sich um das Grundstück daneben.

Er berichtet, dass er immer wieder mitbekommt, dass es Bauinteressierte gibt, die in der Gemeinde Göhrde bauen möchten und die Gemeinde sollte hier reagieren, um ihren Hauptort zu stärken.

 

Rh Mellmann ergänzt, dass es in der Gemeinde noch einige Baulücken gibt, jedoch keiner der Eigentümer dieser Grundstücke bereit sei, zu verkaufen, somit macht ein neues Baugebiet durchaus Sinn.

 

Rh Timme findet die Idee grundsätzlich gut ein neues Baugebiet zu erschaffen, jedoch findet er die Art und Weise des Antrages sehr befremdlich, da im Vorwege mit dem Eigentümer kein Kontakt aufgenommen wurde, er würde sich hier auf die Füße getreten fühlen.

 

Bgm Stegemann teilt diese Ansicht, es gab deswegen viel Aufregung auf dem diesjährigen Osterfeuer, da es sich um einen öffentlichen Antrag handelte, die Stimmung war deswegen durchaus aufgeheizt. Er hätte sich hier einen anderen Weg gewünscht.

 

Rh Scherlies wollte hierzu das grundsätzliche Votum des Rates einholen, bevor man Kontakt zu möglichen Grundstückseigentümern aufnimmt.

 

Herr Siems-Wedhorn hat zu dem Antrag eine Stellungnahme des FD 20 verfasst und erläutert hierzu die Hintergründe:

Da der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 eine Kreditaufnahme beinhaltet, wurde die Kommunalaufsicht um Stellungnahme gebeten, ob diese genehmigt werden könne. Die Kommunalaufsicht schrieb hierzu Folgendes:

„Zum Haushalt 2021 hatte die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 10.02.21 festgestellt, dass die Gemeinde nicht dauernd leistungsfähig im Sinne von § 23 KomHKVO ist, da der Abbau der Fehlbeträge in den nächsten Jahren unrealistisch ist. § 23 S. 1 Ziff. 4 KomHKVO war nicht erfüllt. Diese Feststellung trifft m.E. auch weiterhin zu:

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren nicht durchgängig Überschüsse erzielt, so dass es dadurch auch wieder zu einem Anwachsen der Fehlbeträge gekommen ist (2016, 2018). Die geplanten Überschüsse sind teilweise so gering (2023: 300 €), dass schon eine geringe Verschlechterung im IST wieder zu einem Anwachsen der Fehlbeträge führen würde. Die Gemeinde selbst macht keine Aussagen, wann die Fehlbeträge abgebaut sein werden. § 24 Abs. 2 KomHKVO wird jedenfalls nicht eingehalten. Die Fehlbeträge resultieren auch nicht aus den Pandemiejahren, so dass der Runderlass MI v. 11.12.2020 keine Anwendung findet. Ist die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben, ist die Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen (§ 120 Abs. 2 S. 3 NKomVG). Bei nicht vorhandener dauernder Leistungsfähigkeit sind die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme durch die Kommune (Pflichtaufgabe? Erläuterung, warum die Investitionen in diesem Jahr und in der veranschlagten Höhe zwingend erforderlich sind) und deren Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu begründen (Ziff. 1.4.2 Krediterlass).“ (Hervorhebung durch die Verwaltung)

 

Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zur Schaffung von Bauland gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2022 einer anderen Mitgliedskommune der Samtgemeinde hat die Aufsicht bei ähnlicher gelagerter Konstellation klargestellt:

„Investive Maßnahmen, die keine Pflichtaufgaben sind, könnten komplett entfallen. Hier müsste die Stadt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit priorisieren. Dass die Erschließung des Baugebiets für die Stadt „von Vorteil (auch finanziell)“ wäre, erfüllt nicht die Voraussetzung der Notwendigkeit einer investiven Kreditaufnahme, zumal eine Kreditgenehmigung nicht für eine Einzelmaßnahme erteilt wird.“

 

Hieraus folgert, dass das Einplanen von Mitteln für den Erwerb von Grundstücken zwecks Umwandlung in Bauland nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass die Haushaltssatzung keine Kreditaufnahme für Investitionen vorsieht. Stand 01.04.2022 müssten somit Finanzmittel in Höhe von zusätzlich 64.900 € generiert werden (14.900 € für die investiven Pflichtaufgaben barrierefreie Haltestelle und Brücke Tollendorf sowie 50.000 € für Grunderwerb laut Antrag). Dieses könnte über eine einheitliche Erhöhung der Realsteuerhebesätze von derzeit 480% auf 611% erreicht werden:

 

Tabellengrafik

 

Stellv. Bgm Goebel sowie Rh Fürch machen deutlich, dass die Gemeinde die Flächen niemals für 4,- Euro pro Quadratmeter erhalten wird, dort muss man eher mit 10,- Euro kalkulieren.

Das ergibt eine Summe, die sich die Gemeinde Göhrde nicht leisten kann, vor allem nicht bei freiwilligen Aufgaben.

 

Rh Dr. Gottesleben ist der Ansicht, dass die kleinen Gemeinden in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden, die Gemeinden habe keine Möglichkeit voranzukommen.

 

Stellv. Bgm Goebel hat einen weiteren Vorschlag erarbeitet, in Tollendorf gibt es zwei Familien, die gerne bauen würden, diese besitzen bereits die Grundstücke hierzu und die Gemeinde müsste nur den Vorgang der Umwandlung zu Baugrundstücken in die Wege leiten, die Kosten hierfür würden die Bauinteressenten übernehmen.

Dies wäre eine gute Möglichkeit, kurzfristig etwas für Bauwillige zu tun.

 

Die meisten Ratsmitglieder stimmen dem zu.

Rh Fürch findet, dass in diesem Fall alles möglich gemacht werden sollte, damit die Familien nicht abwandern.

Stellv. Bgm Timme fände es traurig, wenn die Gemeinde es nicht hinbekommen würde, dass direkt an die Hauptstraße angrenzende Grundstücke zur Bebauung freigegeben werden können.

 

Rh Scherlies sieht nicht, wie dieser Sachverhalt mit dem gestellten Antrag der Gruppe in Verbindung steht, er findet es fragwürdig, wenn auf den gestellten Antrag ein Gegenantrag gestellt wird.

 

Stellv. Bgm Goebel stellt klar, dass es sich nur um eine Ergänzung zum Sachverhalt handelt, nicht um einen Gegenantrag.

 

Es wird darum gebeten, dass stellv. Bgm Goebel seinen Antrag zur nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt schriftlich einreicht. Frau Martin wird sich darum kümmern.

 

Rh Scherlies weist darauf hin, dass es z.B. in Ort Schmessau einige bebaubare Grundstücke gibt, dass man hier die Baulücken auch füllen sollte, jedoch kommen Verkäufer und Interessenten hier nicht zueinander.

 

Rh Mellmann ist der Ansicht, dass man die Angelegenheit ggfs. nochmals anders aufziehen sollte, dass der Bürgermeister mit Eigentümern von infragekommenen Gründstücken Kontakt aufnimmt und man dann nochmal darüber spricht.

 

Die übrigen Ratsmitglieder teilen die Ansicht, dass man hier so heute nicht weiterkommt.

Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen, damit sich die Gruppe kurz besprechen kann.

 

Die Gruppe SPD und Pro Göhrde beantragt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Rh Stallbohm möchte jedoch ergänzend zur Vertagung einen Auftrag an den Bürgermeister beschließen, er beantragt, dass der Rat der Gemeinde Göhrde den Bürgermeister beauftragt mit Eigentümern von geeigneten Grundstücken rund um Metzingen Kontakt aufzunehmen und eine evtl. Verkaufsbereitschaft im Vorwege abzuklären.

 

Rh Dr. Gottesleben unterstützt diesen Antrag.

 

Rh Fürch möchte ergänzend darauf hinweisen, dass er es gut und wichtig findet, dass der Hauptort Metzingen gestärt wird, jedoch sollte die Gemeinde die Baulücken nicht aus den Augen verlieren.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgende

 

 


Beschlüsse:

a.)     Dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt. (Antrag der Gruppe SPD und Pro Göhrde)

 

b.)    Der Rat der Gemeinde Göhrde beauftragt den Bürgermeister Thmoas Stegemann mit Eigentümerinnen und Eigentümern von geeigneten Grundstücken rund um Metzingen Kontakt aufzunehmen und eine evtl. Verkaufsbereitschaft in den Vorwegen abzuklären. (Antrag Rh Stallbohm)